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AKP-Fraktionsvorsitzender Güler: Es gibt kein Zurückbringen der Tiere mehr

Der AKP-Fraktionsvorsitzende in der Großen Nationalversammlung der Türkei, Abdullah Güler, äußerte sich zu dem Gesetzesentwurf, der aufgrund seiner Bestimmungen zur Einschläferung von Straßentieren weiterhin in der Kritik steht.

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AKP-Fraktionsvorsitzender Güler: Es gibt kein Zurückbringen der Tiere mehr

Güler äußerte sich in der Sendung „Farklı Açılar“ mit Kübra Par zu den Debatten über Straßenhunde wie folgt: „Kranke und aggressive Tiere werden eingeschläfert. Es gibt kein Zurückbringen der Tiere mehr; wenn wir sie nicht vermitteln können, werden sie in Tierheimen leben. Sie finden auf der Straße keine Nahrung und erfrieren im Winter. Die Straße ist kein natürlicher Lebensraum. Wenn sie gesund sind, werden sie lebenslang im Tierheim betreut.“ sagte er.

Der AKP-Politiker Güler machte wichtige Angaben zum „Gesetzesentwurf zur Änderung des Tierschutzgesetzes“ für herrenlose Tiere. 

„EUTHANASIE IST EIN UNIVERSELLER BEGRIFF“

Zur Debatte über die Euthanasie sagte Güler: „Unsere Bevölkerung verwendet dies als allgemeinen Begriff aus dem Wörterbuch. Euthanasie ist ein Begriff, der sowohl in der internationalen Rechtsprechung als auch in den Berichten der Weltgesundheitsorganisation verwendet wird. Kranke und aggressive Tiere werden eingeschläfert.

Es gibt kein Zurückbringen der Tiere mehr; wenn wir sie nicht vermitteln können, werden sie in Tierheimen leben.“

Sie finden auf der Straße keine Nahrung und erfrieren im Winter. Die Straße ist kein natürlicher Lebensraum. Wenn sie gesund sind, werden sie lebenslang im Tierheim betreut." sagte er.

Auf die Frage von Par: „Wir haben ein Problem mit Straßenhunden. Wir müssen dies alle gemeinsam unbedingt lösen. In diesem Sinne habe ich auch keine Vorurteile gegenüber dem Gesetzesentwurf.

Ich frage mich nur eines: Wenn die Kommunen die Eröffnung und den Betrieb von Tierheimen als zu mühsam empfinden und sagen: ‚Dieses Tier war aggressiv, es war krank‘, wie kann dann das Gegenteil bewiesen werden?“, antwortete Güler: „Dafür können Sie bei der Staatsanwaltschaft Strafanzeige erstatten.

Die Staatsanwaltschaft wird Ermittlungen einleiten. Wer dort eine gesetzeswidrige Handlung oder Tätigkeit ausübt, wird wegen Amtsmissbrauchs, der Verursachung eines öffentlichen Schadens oder gemäß dem Gesetz Nr. 5199 wegen der Tötung von Tieren, die unter das Verbot fällt, strafrechtlich verfolgt.“


Nachrichtenquelle: 12punto

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