Alle Klagen gegen den CHP-Parteitag abgewiesen!
Die stellvertretende CHP-Vorsitzende Gül Çiftci gab bekannt, dass alle Klagen, die mit dem Ziel einer einstweiligen Verfügung gegen den 38. ordentlichen Parteitag der CHP eingereicht wurden, von den zuständigen Gerichten abgewiesen wurden.
Die stellvertretende CHP-Vorsitzende Gül Çiftci gab bekannt, dass die 17., 31. und 42. Zivilgerichte erster Instanz in Ankara alle Klagen abgewiesen haben, die mit dem Ziel einer einstweiligen Verfügung gegen den 38. ordentlichen Parteitag der CHP eingereicht worden waren.
Die stellvertretende CHP-Vorsitzende Gül Çiftci teilte diese aktuelle Entwicklung über ihr Social-Media-Konto mit. Çiftci erklärte: "Diejenigen, die sich an haltlosen Behauptungen festklammern, deren Urheber und Absichten klar sind, und die vor den Gerichtstüren hausieren gehen, um die Einsetzung eines Zwangsverwalters für die Cumhuriyet Halk Partisi zu erwirken, haben nicht das erreicht, was sie sich erhofft hatten."
"Die Anträge der Personen, die sich mit dem Ziel einer einstweiligen Verfügung an das 42., 31. und 17. Zivilgericht erster Instanz in Ankara gewandt hatten, wurden von den jeweiligen Gerichten einzeln abgewiesen", so Çiftci, die weiter ausführte:
"Alle drei Gerichte haben entschieden, dass eine einstweilige Verfügung nur auf Grundlage von Regeln zur vorläufigen Beweisführung bewertet werden kann und dass bei Prüfung der Klageschriften die Behauptungen der Kläger nicht durch Beweise auf dem Niveau einer vorläufigen Beweisführung belegt wurden. Dies sei all jenen zur Kenntnis gebracht, die die Gründungspartei der Republik Türkei in Misskredit bringen wollen, die auf das Zappeln einer Regierung hoffen, die mit jedem Tag einen Schritt näher an die Niederlage rückt, und die Schlange stehen, um als Bauernopfer zu dienen."
Nachrichtenquelle: 12punto
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