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Änderung der Werbeverordnung durch das Handelsministerium: Regulierung für KI-generierte Werbung

Das Handelsministerium hat Änderungen an der Verordnung über kommerzielle Werbung und unlautere Geschäftspraktiken vorgenommen.

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Änderung der Werbeverordnung durch das Handelsministerium: Regulierung für KI-generierte Werbung

Das Handelsministerium hat Änderungen an der „Verordnung über kommerzielle Werbung und unlautere Geschäftspraktiken“ vorgenommen, um Verbraucher, die durch die Digitalisierung zunehmend mit Werbung und Anzeigen konfrontiert sind, wirksamer vor irreführender Werbung zu schützen.

Die neue Verordnung zu diesen Änderungen wurde am 01.07.2026 im Amtsblatt unter der Nummer 33297 veröffentlicht. Mit diesen Regelungen wurden neue Vorschriften zum Schutz der Verbraucher in vielen Bereichen eingeführt, von gezielter Werbung bis hin zu KI-generierter Werbung, von Werbemaßnahmen durch Social-Media-Influencer bis hin zu Rabattaktionen.

Es wurden Regelungen für gezielte Werbepraktiken getroffen, bei denen das Online-Verhalten und die persönlichen Daten der Verbraucher analysiert werden, um Werbeinhalte anzubieten, die auf bestimmte Personen oder Gruppen zugeschnitten sind. Demnach dürfen Werbetreibende solche Werbepraktiken nur dann durchführen, wenn sie dem Verbraucher direkte und leicht zugängliche Informationen darüber zur Verfügung stellen, welche Kriterien für die Anzeige der Werbung verwendet wurden und wie diese Kriterien geändert werden können.

Mit der Änderung wurde gezielte Werbung, die auf Profiling-Methoden basierend auf personenbezogenen Daten beruht, gegenüber Kindern verboten.

Darüber hinaus wurde für Beiträge von Social-Media-Influencern, die im Volksmund als Influencer bekannt sind, die Kennzeichnungspflicht eingeführt: Wenn durch den Beitrag ein finanzieller Vorteil, ein rabattiertes Produkt oder eine Dienstleistung oder die Teilnahme an einer Veranstaltung erzielt wird, müssen die Begriffe „Werbung“ oder „Promotion“ so verwendet werden, dass der werbliche Charakter des Beitrags eindeutig erkennbar ist.

Bedingte Verkaufsanzeigen, bei denen die Gewährung eines Rabatts oder eines anderen Vorteils an eine Bedingung geknüpft ist, unterliegen ebenfalls den Regeln für Rabattwerbung. Bei Rabattwerbung kann der niedrigste Preis, der in den letzten zehn Tagen vor Beginn des Rabatts angewendet wurde, als Preis vor dem Rabatt durchgestrichen dargestellt werden. Bei Werbung für leicht verderbliche Waren wie Obst und Gemüse sowie für Dienstleistungen ist der Preis unmittelbar vor dem Rabattpreis maßgeblich.

Werbeverbot für illegale Wetten und Glücksspiele ausgeweitet

Das Werbeverbot für Dienstleistungen von Wahrsagern, Medien, Astrologen und Ähnlichen sowie für illegale Wetten und Glücksspiele wurde ausgeweitet und umfasst nun auch illegale Gewinnspiele. Mit diesen Regelungen, die am 1. August 2026 in Kraft treten, wird ein wirksamerer Schutz unserer Verbraucher gewährleistet.

Frist für die Beantwortung von Verbraucherbeschwerden verkürzt

Die Frist von zweiundsiebzig Stunden, die Verkäufern oder Anbietern eingeräumt wurde, um vor der Veröffentlichung von Verbraucherbeschwerden eine Erklärung abzugeben oder zu antworten, wurde auf achtundvierzig Stunden verkürzt. Wenn innerhalb dieser Frist keine Antwort erfolgt, werden die Bewertungen direkt veröffentlicht.

Regulierung für KI-generierte Werbung

Wenn in der Werbung künstliche Intelligenz eingesetzt wird, um digitale Charaktere darzustellen, die von Menschen nicht zu unterscheiden sind, muss dies klar, verständlich und unterscheidbar angegeben werden. Zudem wurde Werbung verboten, in der eine digitale Kopie einer echten Person, die mittels KI-Technologien erstellt wurde, den Eindruck erweckt, sie habe ein Produkt oder eine Dienstleistung persönlich erlebt oder empfehle diese.

In Werbung mit Umweltaussagen ist die Verwendung allgemeiner Begriffe wie „umweltfreundlich“ ohne Erläuterung verboten. Es wurde zur Pflicht gemacht anzugeben, auf welche Phase des Lebenszyklus der Waren oder Dienstleistungen sich die Umweltaussagen beziehen. Zudem müssen Zertifikate und Zulassungen, die in Werbung mit Umweltaussagen genannt werden, durch Dokumente belegt werden, die von zuständigen Institutionen und Organisationen, entsprechenden Fachbereichen von Universitäten oder akkreditierten bzw. unabhängigen Forschungs-, Test- und Bewertungseinrichtungen ausgestellt wurden.

Neue Regelungen für Nahrungsergänzungsmittel

Es wurde verboten, Nahrungsergänzungsmittel so zu bewerben, dass der Eindruck entsteht, sie seien ein Ersatz für Lebensmittel, die im Rahmen einer normalen Ernährung verzehrt werden. Diese Produkte dürfen vergleichend beworben werden, sofern es sich nicht um gesundheitsbezogene Angaben handelt.

Um den Missbrauch mangelnder Kenntnisse und Erfahrungen der Verbraucher in kommerzieller Werbung und Anzeigen zu verhindern, wurde eine Bestimmung in die Verordnung aufgenommen, wonach akademische Titel nicht in irreführender oder täuschender Weise verwendet werden dürfen.

Neue Kriterien für Verbraucherbewertungen

Verbraucherbewertungen von Kanälen, bei denen eine Überprüfung des Kaufprozesses nicht möglich ist, dürfen nicht veröffentlicht werden. Wenn Bewertungen zudem unter verschiedenen Rubriken wie Ware, Dienstleistung, Lieferung, Verkäufer oder Anbieter separat veröffentlicht werden, muss sichergestellt werden, dass alle diese Bewertungen im selben Bereich klar, verständlich, unterscheidbar und leicht zugänglich sind.


Nachrichtenquelle: 12punto

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