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Anklage gegen Verdächtige wegen Vorbereitung eines Bombenanschlags: Bis zu 31 Jahre Haft gefordert

Die Anklageschrift gegen Davut D. und Ramazan D., die 2023 in Diyarbakır wegen des Vorwurfs der Kurierdienste für die PKK und der Vorbereitung eines Bombenanschlags festgenommen wurden, wurde zugelassen. Für die Angeklagten wird wegen „Mitgliedschaft in einer bewaffneten Terrororganisation“ sowie „unerlaubten Besitzes oder Weitergabe gefährlicher Stoffe“ eine Freiheitsstrafe von jeweils 15 Jahren und 6 Monaten bis zu 31 Jahren gefordert.

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Anklage gegen Verdächtige wegen Vorbereitung eines Bombenanschlags: Bis zu 31 Jahre Haft gefordert

In Diyarbakır wurde Anklage gegen zwei Verdächtige erhoben, die im vergangenen Jahr wegen des Vorwurfs, als „Kuriere“ für die Terrororganisation PKK tätig gewesen zu sein und einen Bombenanschlag vorbereitet zu haben, festgenommen wurden. Ihnen wird „Mitgliedschaft in einer bewaffneten Terrororganisation“ sowie „unerlaubter Besitz oder Weitergabe gefährlicher Stoffe“ vorgeworfen, wofür eine Freiheitsstrafe von jeweils 15 Jahren und 6 Monaten bis zu 31 Jahren gefordert wird.

Die von der Generalstaatsanwaltschaft Diyarbakır gegen die inhaftierten Angeklagten Davut D. und Ramazan D. erstellte Anklageschrift wurde vom 5. Schwurgericht angenommen.

In der Anklageschrift wird dargelegt, dass Ermittlungen eingeleitet wurden, nachdem Informationen eingegangen waren, wonach die Angeklagten am 4. September 2023 mit Autos in die ländliche Gegend des Stadtteils Bozçalı im Bezirk Çınar gefahren seien, dort Gegenstände im Boden vergraben hätten und Verbindungen zur Terrororganisation PKK unterhielten. Am 5. September 2023 wurde das Gelände in der Nähe des Wohnsitzes des Angeklagten Ramazan D. durchsucht.

Bei der Durchsuchung wurden in einem im Boden vergrabenen Kanister PETN-Sprengstoff, A4-Sprengstoff, ein Raketenwerferkopf, ein Avometer (Strommessgerät), ein Zeitzündersystem, ein Sprengstoffschaltkreis, ein Zeitzünder sowie ein Thermoanzug sichergestellt. Zur Untersuchung durch das Büro für Bombenuntersuchungen der Polizeidirektion wurde in der Anklageschrift folgende Information geteilt:
„Es wurde festgestellt, dass es sich bei den sichergestellten Funden um Bombenbaumaterial handelt und durch deren Zusammenfügung mehrere selbstgebaute Sprengkörper hätten hergestellt werden können. Es wurde ermittelt, dass die mit den untersuchten Funden herstellbaren selbstgebauten Bomben eine tödliche und verletzende Wirkung auf Lebewesen sowie eine brennende, zerstörerische und vernichtende Wirkung auf unbelebte Objekte haben.“

Ein in der Anklageschrift zitierter anonymer Zeuge behauptete, dass der Angeklagte Davut D., dessen Foto er identifizierte, im Jahr 2020 Kontakt zu dem in der ländlichen Region Mardin operierenden Terroristen Teyyüp Çam mit dem Codenamen „Reber“ gehabt habe und die Organisation logistisch unterstützt habe.
In der Anklageschrift wird ausgeführt, dass Çam, der am 11. März 2023 im Rahmen der Eren-5-Operation in Mardin neutralisiert wurde, als sogenannter Gebietsverantwortlicher für Mardin-Bagok in der „orangen“ Kategorie gesucht wurde. In den im Operationsgebiet gefundenen organisatorischen Dokumenten seien Informationen über die besagten Sprengstoffe und den Angeklagten Davut D. enthalten gewesen.

In der Anklageschrift wird zudem vermerkt, dass bei einer Untersuchung der Kleidung von Davut D. sowie des Fahrzeugs von Ramazan D. RDX- und PETN-Rückstände festgestellt wurden. Zudem seien Fingerabdrücke von Ramazan D. auf der sichergestellten Munition gefunden worden.
Im Fazit der Anklageschrift heißt es:

„Der Sprengstoff und die für den Bombenbau verwendeten Ausrüstungsgegenstände wurden von den Verdächtigen gemäß den Anweisungen der Organisationsmitglieder in dem Gebiet vergraben, in dem sie sichergestellt wurden. In diesem Zusammenhang wurde festgestellt, dass die Verdächtigen durch den Aufbau einer organischen Verbindung zur Organisation und Aktivitäten in deren Namen Mitglieder der Terrororganisation PKK sind. Angesichts des Gutachtens, wonach die sichergestellten Materialien eine tödliche und verletzende Wirkung auf Lebewesen sowie eine brennende, zerstörerische und vernichtende Wirkung auf unbelebte Objekte haben, wurde festgestellt, dass die Handlungen der Verdächtigen auch den Straftatbestand des unerlaubten Besitzes oder der Weitergabe gefährlicher Stoffe erfüllen.“

BIS ZU 31 JAHRE HAFT GEFORDERT

In der Anklageschrift wird für die im vergangenen Jahr festgenommenen Angeklagten Davut D. und Ramazan D. wegen „Mitgliedschaft in einer bewaffneten Terrororganisation“ und „unerlaubten Besitzes oder Weitergabe gefährlicher Stoffe“ eine Freiheitsstrafe von jeweils 15 Jahren und 6 Monaten bis zu 31 Jahren gefordert.
Der Prozess gegen die Angeklagten wird in den kommenden Tagen beginnen.


Nachrichtenquelle: İHA

Polizeipräsidium Diyarbakır Terrororganisation