Anklageschrift gegen 123 Angeklagte im Fall von E-Signatur-Fälschungen zugelassen
Die Anklageschrift gegen 123 Angeklagte, die einer kriminellen Vereinigung angehören, welche durch die Nachahmung von E-Signaturen öffentlicher Bediensteter gefälschte Dokumente erstellte, wurde vom 23. Strafgericht erster Instanz in Ankara zugelassen.
Nachdem festgestellt wurde, dass durch die Verwendung illegal erlangter elektronischer Signaturendie Ergebnissevon Führerscheinprüfungenvieler Personenmanipuliertundberufliche Zertifikate erstellt wurden, wurde auf dieser Grundlageeingeleiteten Ermittlungen der dritten Wellewurden unter anderem der mutmaßliche Anführerder Organisation, Ziya Kadiroğlu, sowie 18 weitere Organisationsmitgliederunter den insgesamt 123 Angeklagten geführt. Dieerstellte Anklageschrift wurde von der Generalstaatsanwaltschaft Ankaravon der Staatsanwaltschaft mit dem Antrag auf Zusammenlegung an das Gerichtübermitteltwurde.
Das Gericht wirft den Angeklagten "Bildung einer kriminellen Vereinigungzur Begehung von Straftaten", "Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung", "Urkundenfälschung", "Verstoß gegen das Gesetz über ÖSYM-Dienstleistungen" sowie "rechtswidrige Erlangung personenbezogener Datenvor.verbreiten" sowie "Verstoß gegen das Gesetz über die elektronische Signatur" wegen dieser Straftatengefordertwerden Haftstrafen zwischen 4 und 136 Jahren. Das Gericht schloss die Prüfung der Anklageschrift ab und beschloss deren Zulassungzu bestätigen.
Nach der Zulassungder Anklageschriftwird das 23. Strafgericht erster Instanz in Ankara das Protokoll zur Vorbereitung der Hauptverhandlung erstellen, woraufhin der Termin für die VerhandlungDatum und Uhrzeit werden noch festgelegt.
Nachrichtenquelle: İHA
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