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Anträge für zinsloses Ehe-Darlehen laufen weiter! Was sind die Voraussetzungen für den Familien- und Jugendfonds?

Im Rahmen des vom Ministerium für Familie und Sozialdienste verwalteten Familien- und Jugendfonds wird Paaren, die heiraten möchten, eine zinslose Darlehensunterstützung angeboten. In diesem landesweiten Programm können Paare, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen, ein zinsloses Darlehen in Höhe von 150.000 TL mit einer Laufzeit von insgesamt 48 Monaten erhalten, wobei die ersten 2 Jahre tilgungsfrei sind. Wie stellt man einen Antrag auf den Familien- und Jugendfonds und wer ist antragsberechtigt?

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Anträge für zinsloses Ehe-Darlehen laufen weiter! Was sind die Voraussetzungen für den Familien- und Jugendfonds?

Die Anträge für den vom Ministerium für Familie und Sozialdienste ins Leben gerufenen Familien- und Jugendfonds laufen auf Hochtouren. Bei der zinslosen Darlehensunterstützung in Höhe von 150.000 TL, die jungen Menschen in der Hochzeitsvorbereitung angeboten wird, beginnt die Rückzahlung 2 Jahre nach dem Datum der Darlehensaufnahme. Bisher wurden mehr als 50.000 Anträge für das Projekt eingereicht, davon 9.000 aus Istanbul. Hier sind die Voraussetzungen für das Ehe-Darlehen und weitere Details...

56.256 PAARE HABEN BEIM FAMILIEN- UND JUGENDFONDS ANTRAG GESTELLT

Seit dem 15. Februar 2024 haben 56.256 Paare einen Antrag auf den vom Ministerium für Familie und Sozialdienste initiierten Familien- und Jugendfonds gestellt.

WAS SIND DIE VORAUSSETZUNGEN FÜR DAS EHE-DARLEHEN?

Staatsbürger der Republik Türkei sein und in der Türkei wohnhaft sein,

Zum Zeitpunkt der Antragstellung zwischen 18 und 29 Jahre alt sein (das 18. Lebensjahr vollendet und das 30. Lebensjahr noch nicht überschritten haben),

Kein Immobilienbesitz oder Miteigentum an Immobilien besitzen,

Das durchschnittliche Einkommen der letzten 6 Monate und das Gesamteinkommen des letzten Monats zum Zeitpunkt der Antragstellung dürfen das 2,3-fache des Mindestlohns nicht überschreiten,

Zum Zeitpunkt der Antragstellung muss das Datum der standesamtlichen Trauung mindestens 2 und höchstens 6 Monate in der Zukunft liegen,

Sich verpflichten, an den vom Ministerium angebotenen Schulungs- und Beratungsdiensten vor der Ehe teilzunehmen,

Sich verpflichten, innerhalb von 2 Jahren an den Schulungsdiensten des Ministeriums nach der Ehe teilzunehmen,

Keine rechtskräftige Verurteilung wegen Straftaten gegen die Sicherheit des Staates, die verfassungsmäßige Ordnung und deren Funktionieren sowie wegen Straftaten gegen die sexuelle Integrität; wegen Herstellung und Handel mit Drogen oder Stimulanzien, Erleichterung deren Konsums, Erwerb, Annahme, Besitz oder Konsum von Drogen oder Stimulanzien zu Konsumzwecken vorliegen,

Noch kein Darlehen im Rahmen des Projekts in Anspruch genommen haben.

ANTRAGS-PORTAL FÜR DAS ZINSLOSE EHE-DARLEHEN

Die Anträge für den Familien- und Jugendfonds sind in allen 81 Provinzen angelaufen. Die Anträge können über die offizielle Website des Ministeriums für Familie und Sozialdienste unter aile.gov.tr oder über e-Devlet eingereicht werden.

RÜCKZAHLUNGSPLAN DES EHE-DARLEHENS

Im Rahmen des Familien- und Jugendfonds wird den Personen, deren Darlehensantrag genehmigt wurde, eine Darlehensunterstützung in Höhe von 150.000 TL mit einer Laufzeit von 48 Monaten gewährt, wobei die ersten 2 Jahre tilgungsfrei sind.



Nachrichtenquelle: 12punto

Ministerium für Familie und Sozialdienste