Bebauungsplan für Kanal Istanbul aufgehoben
Das Gericht hat die Aufhebung des Kanal-Istanbul-Projekts beschlossen. Das 11. Verwaltungsgericht Istanbul hat den Bebauungsplan für das Yenişehir-Reservat-Baugebiet des Kanal Istanbul für ungültig erklärt.
Das Ministerium für Umwelt, Urbanisierung und Klimawandel hatte am 15. Juli den 1/5000-Maßstabs-Flächennutzungsplan sowie die 1/1000-Maßstabs-Änderung des Bebauungsplans für die 1. Etappe des Yenişehir-Reservat-Baugebiets (Kanal-Istanbul-Projekt) genehmigt.
Daraufhin ergriff die Stadtverwaltung von Istanbul (İBB) umgehend Maßnahmen. Der Bebauungsplan wurde am 16. Juli 2021 für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt. Die İBB legte sofort Einspruch gegen die Planänderung ein und brachte den Fall vor Gericht.
In ihrem Antrag betonte die Stadtverwaltung von Istanbul, dass die Planänderungen dem öffentlichen Interesse widersprächen. Es wurde argumentiert, dass landwirtschaftliche Flächen, Wälder und Wassereinzugsgebiete, die für Istanbul und seine Bewohner von lebenswichtiger Bedeutung sind, Schaden nehmen würden. Das Ministerium für Umwelt, Urbanisierung und Klimawandel wies den Einspruch der İBB jedoch zurück.
KEINE RECHTSMÄSSIGKEIT
Das 11. Verwaltungsgericht Istanbul gab dem Einspruch der İBB statt und entschied, den Bebauungsplan aufzuheben. In seinem Urteil mit der Nummer 2023/3120 stellte das Gericht fest, dass „die am 15.07.2021 genehmigte Änderung des 1/5000-Maßstabs-Flächennutzungsplans und des 1/1000-Maßstabs-Bebauungsplans für die 1. Etappe des Yenişehir-Reservat-Baugebiets (Kanal-Istanbul-Projekt) sowie die stillschweigende Ablehnung des Einspruchs vom 16.08.2021 (BK-Nr.: 4274, İBB-Nr.: 138918) nicht den städtebaulichen Prinzipien und Grundlagen, den Planungstechniken sowie der Rechtsordnung entsprechen“.
MÄNGEL IM SACHVERSTÄNDIGENGUTACHTEN
In seiner Entscheidung merkte das 11. Verwaltungsgericht an, dass die Art und Weise der Bevölkerungsermittlung in den strittigen Bebauungsplanänderungen unklar sei und Unsicherheiten schaffe. Im Urteil wurde darauf hingewiesen, dass das Sachverständigengutachten unvollständige Bevölkerungsberechnungen enthalte und Informationen zu den Stellungnahmen der investierenden Institutionen und Organisationen fehlten. Zudem seien Friedhofsflächen als Aufforstungsgebiete ausgewiesen worden. Das Gericht stellte fest, dass auch dies nicht den gesetzlichen Vorschriften entspreche.
UVP-KLAGE WIRD VOR DEM STAATSRAT VERHANDELT
Weitere Klagen der İBB gegen das Kanal-Istanbul-Projekt sind weiterhin anhängig. Die Klage bezüglich des Berichts zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) wird derzeit vor dem Staatsrat (Danıştay) verhandelt.
Nachrichtenquelle: 12punto
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