Behördliche Maßnahmen gegen Geschäft von Ayhan Bora Kaplan
Bei Kontrollen in Geschäftsräumen, die dem in Ankara wegen des Vorwurfs der Führung einer kriminellen Vereinigung angeklagten Ayhan Bora Kaplan zugerechnet werden, wurden aufgrund der Beschäftigung von nicht versichertem Personal behördliche Maßnahmen eingeleitet.
In Ankara dauern die Kontrollen in den Geschäftsräumen von Ayhan Bora Kaplan, der wegen des Vorwurfs der Führung einer kriminellen Vereinigung vor Gericht steht, an. Polizeieinheiten haben ihre Inspektionen in Unterhaltungszentren und Restaurants, die Kaplan entweder gehören oder an denen er beteiligt ist, seit einiger Zeit intensiviert.
Wie T24 berichtet, führten offizielle und zivile Polizeieinheiten der Polizeidirektion Ankara Inspektionen und Durchsuchungen in den Betrieben Trend, Albüm, Haaz, Öküz, Three, Tezgah, Klarnet, Bohem und Alaçatı Kafası durch, die als mit Kaplan in Verbindung stehend eingestuft werden.
Bei den in der Vorwoche durchgeführten Kontrollen wurden keine Tatwerkzeuge, insbesondere keine Schusswaffen, gefunden. Aufgrund der in den Betrieben festgestellten administrativen Mängel und Probleme wurden jedoch verwaltungsrechtliche Maßnahmen ergriffen.
In diesem Rahmen wurde festgestellt, dass im Trend 2, im Haaz 2, im Albüm 1, im Öküz 6, im Three 3 und im Klarnet ein Mitarbeiter ohne Sozialversicherung beschäftigt wurde.
Gegen die Betriebe wurden neben Verstößen gegen die Sozialversicherungsgesetzgebung auch verwaltungsrechtliche Strafmaßnahmen gemäß der Verordnung über die Eröffnung von Arbeitsstätten Nr. 9207 sowie dem Gesetz über den Konsum von Tabakwaren Nr. 4201 verhängt.
WAS WAR GESCHEHEN?
In der von der Generalstaatsanwaltschaft Ankara erstellten Anklageschrift wurden für Ayhan Bora Kaplan und 5 weitere Organisationsleiter wegen "Gründung und Leitung einer bewaffneten Organisation zur Begehung von Straftaten", "vorsätzlicher Tötung", "qualifizierter vorsätzlicher Tötung", "vorsätzlicher Körperverletzung", "Freiheitsberaubung", "qualifiziertem Raub", "Quälerei", "Vernichtung, Verbergen oder Veränderung von Beweismitteln", "Übernahme einer Straftat" und "Begünstigung eines Straftäters" jeweils zweimal lebenslange Haft, davon einmal als erschwerte lebenslange Haft, sowie bis zu 169 Jahre und 6 Monate Gefängnis gefordert. Für die weiteren 55 Angeklagten wurden ebenfalls Haftstrafen unterschiedlicher Dauer beantragt.
Nachrichtenquelle: 12punto
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