Berüchtigtes Schwimmbad fordert erneut ein Todesopfer: 5-jähriges Kind ertrunken
Im Bezirk Şehzadeler in Manisa ist der 5-jährige Halil Umut in einem Schwimmbad ertrunken, in dem bereits vor drei Jahren ein Kind ums Leben gekommen war. Es stellte sich heraus, dass das Bad keine Betriebserlaubnis besaß und nach dem ersten Todesfall weiter betrieben wurde.
Nurgül Kocakaya, die im Bezirk Şehzadeler in Manisa lebt, brachte am 16. August ihre Kinder, den 5-jährigen Halil Umut und den 4-jährigen Onur Kocakaya, in ein Schwimmbad im Stadtteil Karaağaçlı.
Wie die Nachrichtenagentur DHA berichtet, verlor Nurgül Kocakaya ihren Sohn Halil Umut Kocakaya aus den Augen, während sie die Rechnung bezahlte; der Junge war unter einer Brücke im Erwachsenenbecken verschwunden. Nach einiger Zeit trieb der leblose Körper des Kindes an die Wasseroberfläche. Etwa drei Minuten lang blieb Halil regungslos an der Oberfläche, ohne dass ihn die Schwimmer oder das Personal bemerkten. Erst nach den Rufen eines Badegastes eilte ein Rettungsschwimmer herbei und zog den leblosen Körper aus dem Wasser. Die Momente wurden von den Überwachungskameras des Bades aufgezeichnet. Trotz der Erstversorgung vor Ort und der anschließenden Einlieferung in das Stadtkrankenhaus Manisa konnte Halil nicht gerettet werden.
Der Betriebsleiter Selçuk Kuş wurde festgenommen. Während die Fahndung nach dem ebenfalls zur Festnahme ausgeschriebenen S.Ö. andauert, wurde das Schwimmbad, für das keine Betriebserlaubnis vorlag, versiegelt.
VOR 3 JAHREN STARB BEREITS EIN 8-JÄHRIGES KIND DURCH ERTRINKEN
Es wurde bekannt, dass das Schwimmbad, in dem am 7. Juli 2021 der 8-jährige Yusuf Asaf Tiktaş ertrank, damals nicht versiegelt worden war. Das Gerichtsverfahren bezüglich des Todes von Tiktaş ist derzeit noch beim Berufungsgericht anhängig. Haşim Çelik, der Anwalt der Familie Kocakaya, erklärte dazu:
"Es handelt sich um eine Kette von Versäumnissen von Anfang bis Ende. Es wurde festgestellt, dass das gewerblich betriebene Freibad, in dem sich der Vorfall ereignete, über keine Betriebserlaubnis verfügte.
Es wurde ermittelt, dass der als Rettungsschwimmer deklarierte Mitarbeiter über kein entsprechendes Ausbildungszertifikat verfügte und zudem nicht sozialversichert war. Es wurde festgestellt, dass im Betrieb keine Mitarbeiter mit einem Erste-Hilfe-Zertifikat beschäftigt waren.
VERANTWORTLICHER LEITER HAT KEINE GESUNDHEITLICHE AUSBILDUNG
Es wurde festgestellt, dass im Erwachsenenbecken keinerlei zusätzliche physische Sicherheitsvorkehrungen getroffen wurden, um ein mögliches Hineinfallen oder das bewusste oder unbewusste Betreten durch Kinder zu verhindern. Es konnte nicht nachgewiesen werden, dass die Person, die sich als verantwortlicher Leiter ausgab, eine chemische oder gesundheitliche Ausbildung absolviert hat oder mindestens einen Highschool-Abschluss besitzt.
Zudem wurde festgestellt, dass im Erwachsenenbecken keine Rettungsmittel wie Seile, Schwimmbojen oder Rettungsringe vorhanden waren und sich in der Nähe des Beckens keine Erste-Hilfe-Ausrüstung befand. Der Arbeitgeber hat die Verpflichtung zur Bereitstellung von Erste-Hilfe-Personal vernachlässigt, wodurch dem ertrinkenden Kind während des Vorfalls eine korrekte Erste-Hilfe-Versorgung verwehrt blieb."
Nachrichtenquelle: 12punto
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