Betriebserlaubnis von Parolapara widerrufen
Die Entscheidung über den Widerruf der Betriebserlaubnis von Parolapara wurde im Amtsblatt veröffentlicht.
Mit einem von der Zentralbank im Amtsblatt veröffentlichten Kommuniqué wurde die Betriebserlaubnis für Parolapara Elektronik Para ve Ödeme Hizmetleri A.Ş. als E-Geld-Institut, die am 28. Juli 2022 mit der Entscheidung der Zentralbank Nr. 11284/20883 im Rahmen des Gesetzes Nr. 6493 über Zahlungs- und Wertpapierabwicklungssysteme, Zahlungsdienste und E-Geld-Institute vom 20. Juni 2013 erteilt worden war, gemäß Artikel 16 Absatz 1 Buchstabe b, Artikel 19 und Artikel 21 Absatz 8 des genannten Gesetzes widerrufen.
Nachrichtenquelle: 12punto
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