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Bildungsministerium: Im Rahmen des MESEM-Projekts kam es in 5 Monaten zu 2.000 Unfällen, davon 10 mit Todesfolge

Das Ministerium für Nationale Bildung hat auf eine parlamentarische Anfrage des CHP-Abgeordneten für Izmir, Rahmi Aşkın Türeli, zu den Unfällen im Rahmen des MESEM-Projekts geantwortet. In der Antwort des Ministeriums heißt es: "Zum Stichtag 31.12.2025 ereigneten sich 2.068 Unfälle, davon 10 mit Todesfolge; bei 96,1 Prozent dieser Unfälle wurden die Schüler entweder ambulant behandelt oder benötigten keine medizinische Versorgung."

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Bildungsministerium: Im Rahmen des MESEM-Projekts kam es in 5 Monaten zu 2.000 Unfällen, davon 10 mit Todesfolge

Nachdem Bildungsminister Yusuf Tekin die Aussage getätigt hatte, es sei nicht richtig, "auf die Berufsausbildung und die persönliche Weiterentwicklung unserer Kinder zu verzichten, nur weil die Möglichkeit eines Unfalls besteht", ist das MESEM-Projekt erneut Gegenstand öffentlicher Diskussionen geworden.

"23.252 Betriebe als ungeeignet eingestuft"

Der CHP-Abgeordnete Türeli brachte die MESEM-Unfälle mit einer parlamentarischen Anfrage an das Bildungsministerium auf die Tagesordnung der Großen Nationalversammlung der Türkei (TBMM). In der Antwort des Ministeriums auf die Anfrage wurde mitgeteilt, dass von 253.940 Betrieben im Rahmen des MESEM-Projekts 23.252 als ungeeignet eingestuft wurden.

"Es findet eine Kompetenzausbildung statt, dies wird nicht als 'Kinderarbeit' gewertet"

In der Antwort auf die Anfrage wurde auf den entsprechenden Artikel der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) verwiesen. Es wurde betont, dass sich die Schüler im Rahmen von MESEM zu Zwecken der Berufsausbildung in den Betrieben aufhalten und eine Kompetenzausbildung absolvieren, weshalb dies nicht als "Kinderarbeit" gelte.

"Es ereigneten sich 2.068 Unfälle, davon 10 mit Todesfolge"

In der Anfrage wurden folgende Informationen zu den Arbeitsunfällen im Rahmen des MESEM-Projekts sowie zu den verletzten und verstorbenen Schülern gegeben: "Zum Stichtag 31.12.2025 ereigneten sich im Rahmen des MESEM-Programms 2.068 Unfälle, davon 10 mit Todesfolge; bei 96,1 Prozent dieser Unfälle wurden die Schüler entweder ambulant behandelt oder benötigten keine medizinische Versorgung."

In der Antwort des Ministeriums auf die parlamentarische Anfrage von Türeli zu den MESEM-Unfällen wurden folgende Formulierungen verwendet:

"Um die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Schüler, die in Betrieben ausgebildet werden, zu gewährleisten und zu stärken, wurde am 02. Februar 2024 das Rundschreiben Nr. 2024/36 zum Thema 'Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz in der Berufsausbildung' veröffentlicht. Im Rahmen des Rundschreibens wurden umfassende Regeln eingeführt, wie etwa die Verstärkung der Betriebskontrollen, die Bewertung der Eignung der Betriebe durch Fachkräfte für Arbeitssicherheit, das Verbot, Schüler zur Kompetenzausbildung in ungeeignete Betriebe zu entsenden, die Verpflichtung der Betriebe, einen für die Ausbildung des Schülers verantwortlichen Ausbilder zu beschäftigen, sowie die Durchführung notwendiger Seminare zur Sensibilisierung der Schüler für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz. Zur Vermeidung von Arbeitsunfällen, denen Schüler in Betrieben ausgesetzt sind, werden in Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Arbeit und soziale Sicherheit Maßnahmen durchgeführt; zudem werden in den Außenstellen unseres Ministeriums Schulungen zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz angeboten und Sensibilisierungsmaßnahmen durchgeführt. Nach Veröffentlichung des Rundschreibens wurden bis Ende 2024 insgesamt 253.940 Betriebe geprüft, die Verträge mit 23.252 ungeeigneten Betrieben wurden beendet und im Jahr 2025 wurden keine neuen Verträge mit ungeeigneten Betrieben abgeschlossen."

Die Schüler der Berufsbildungszentren erhalten eine Ausbildung in den vom Ministerium festgelegten Berufsfeldern. Die praktischen Berufsausbildungen, die die Schüler in den Betrieben absolvieren, bilden einen Teil des Lehrplans. Diese Kompetenzausbildungen finden unter der Aufsicht von in Arbeitspädagogik geschulten Ausbildern in den Betrieben sowie unter der Kontrolle von Koordinatorenlehrern statt und basieren auf einem zwischen Betrieb, Schule, Schüler und Erziehungsberechtigten geschlossenen Vertrag über die Kompetenzausbildung/Praktikum in Betrieben. Die in den Betrieben durchgeführten Kompetenzausbildungen werden als Ergänzung der Berufsausbildung in Übereinstimmung mit den nationalen Rechtsvorschriften und den in internationalen Abkommen festgelegten Bedingungen durchgeführt.

Artikel 6 des ILO-Übereinkommens Nr. 138 über das Mindestalter legt fest, dass die Bestimmungen über das Mindestalter nicht auf Arbeiten angewendet werden, die einen untrennbaren Bestandteil der Berufsausbildung bilden. Dementsprechend wird der Aufenthalt von Schülern in Betrieben im Rahmen der Berufsausbildung und die dortige Absolvierung einer Kompetenzausbildung nicht als Kinderarbeit gewertet.

Zum Stichtag 31.12.2025 ereigneten sich im Rahmen des MESEM-Programms 2.068 Unfälle, davon 10 mit Todesfolge; bei 96,1 Prozent dieser Unfälle wurden die Schüler entweder ambulant behandelt oder benötigten keine medizinische Versorgung."


Nachrichtenquelle: 12punto

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