Botschaft der Diyanet in der Freitagspredigt an Vermieter und Mieter
Das Präsidium für Religionsangelegenheiten (Diyanet) richtete in der heutigen Freitagspredigt Botschaften an Vermieter und Mieter. Darin hieß es: "Ein barmherziger Vermieter vergisst nicht, dass auch sein Mieter eine Familie zu versorgen hat. Ein fairer Mieter wiederum darf den Vermieter nicht vorsätzlich schädigen."
Das Präsidium für Religionsangelegenheiten (Diyanet) hat die Freitagspredigt veröffentlicht. Das Thema der dieswöchigen Predigt lautete "Ahîlik: Ehrlichkeit und Barmherzigkeit im Handel walten lassen".
In der Freitagspredigt waren auch Botschaften an Mieter und Vermieter enthalten.
Die Formulierungen der dieswöchigen Freitagspredigt lauten wie folgt:
"Unsere erhabene Religion, der Islam, die den Fahrplan für ein friedliches und gerechtes Leben vorgibt, hat grundlegende Prinzipien und Regeln für unser Arbeits- und Geschäftsleben festgelegt. Der Islam gebietet es, wie in allen unseren Angelegenheiten, auch im Handel mit einem Bewusstsein für das Erlaubte (Halal) und das Verbotene (Haram) zu handeln und Aufrichtigkeit, Ehrlichkeit sowie Barmherzigkeit zum Leitbild zu machen. Gier und Habsucht, Lügen und Betrug, Täuschung und Ungerechtigkeit sowie jede Art von illegitimen und unmoralischen Handlungen hat er hingegen untersagt. In dem Vers, den ich zu Beginn meiner Predigt rezitiert habe, sagt unser erhabener Herr: 'O ihr, die ihr glaubt! Verzehrt nicht gegenseitig euer Vermögen untereinander auf ungerechte Weise, es sei denn, es ist ein Handel, der auf gegenseitigem Einverständnis beruht, und tötet euch nicht selbst. Wahrlich, Allah ist gegen euch sehr barmherzig.'"
Werte Gläubige!
Ein Gläubiger berücksichtigt im Handel nicht nur den weltlichen Gewinn, sondern auch die Abrechnung im Jenseits. Er hält sich von unrechtmäßigem Gewinn, Schwarzmarkthandel, Opportunismus sowie der Verletzung von Rechten Einzelner und der Öffentlichkeit fern. Ein Gläubiger weiß, dass in unserem Glauben und unserer Tradition nicht jedes Mittel zum Zweck der Gewinnerzielung recht ist. Die Menschenwürde darf nicht aus Gier nach mehr Gewinn mit Füßen getreten werden. Die Notlage von Menschen darf nicht ausgenutzt werden. Niemand darf durch den Missbrauch seiner Unwissenheit geschädigt oder getäuscht werden.
Werte Muslime!
Ein Gläubiger kann nicht zum Sklaven von Reichtum und Besitz werden. Er darf seinen Lebensunterhalt nicht mit den Rechten anderer vermischen. Er kann weder sich selbst noch seiner Familie einen verbotenen Bissen (Haram) zu essen geben. Ein Gläubiger darf keine Grundbedarfsartikel horten, um mehr Gewinn zu erzielen. Er darf nicht das Gleichgewicht von Angebot und Nachfrage stören, um eine Ware über ihrem Wert zu verkaufen. Er darf Wohnungen oder Geschäftsräume, die für Menschen lebensnotwendig sind, nicht leer stehen lassen, um die Preise in die Höhe zu treiben. Ein barmherziger Vermieter vergisst nicht, dass auch sein Mieter eine Familie zu versorgen hat. Ein fairer Mieter wiederum darf den Vermieter nicht vorsätzlich schädigen. Gemäß dem Hadith unseres geliebten Propheten (sas) darf niemandem vorsätzlich Schaden zugefügt werden; auf Schaden darf nicht mit Schaden geantwortet werden. Nach dem Islam ist es verboten und gehört zu den großen Sünden, das Leben, das Eigentum oder die Würde einer Person zu verletzen."
Nachrichtenquelle: 12punto
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