CHP fordert Gürsel Tekin zur Stellungnahme auf
Nach der Ernennung von Gürsel Tekin zum Zwangsverwalter hat die CHP ihn zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert.
Die Cumhuriyet Halk Partisi (CHP) hat heute ihre Beschwerdeschrift gegen die einstweilige Verfügung des 45. Zivilgerichts erster Instanz in Istanbul vom 2. September 2025 eingereicht. Die CHP erklärte, dass die betreffende Entscheidung gegen die Verfassung, das Gesetz über politische Parteien und die Grundprinzipien des Wahlrechts verstoße, und forderte die Aufhebung der Maßnahme.
Gürsel Tekin muss innerhalb von 15 Tagen eine Stellungnahme abgeben.
Unterdessen hat die Cumhuriyet Halk Partisi (CHP) heute ihre Beschwerdeschrift gegen die einstweilige Verfügung des 45. Zivilgerichts erster Instanz in Istanbul vom 2. September 2025 eingereicht.
In der Eingabe wurde daran erinnert, dass Einwände gegen Wahlen bei Parteikongressen ausschließlich bei den Wahlbehörden erhoben werden können. In der Beschwerdeschrift wurde betont, dass das Gericht trotz fehlender Zuständigkeit in diesem Bereich die Parteiorgane abgesetzt und ein Übergangsgremium ernannt habe. Dabei wurden folgende Aussagen getroffen: „Diese Entscheidung stellt eine in der türkischen Justizgeschichte beispiellose Amtsanmaßung dar. Das Gericht hat sich an die Stelle der Wahlbehörde gesetzt und in die Wahlergebnisse eingegriffen. Die Kongresswahlen wurden unter der Aufsicht der Bezirkswahlbehörde durchgeführt und mit der Aushändigung der Mandate rechtskräftig abgeschlossen. Dennoch ist die Entscheidung des Gerichts eindeutig rechtswidrig.“
„PARTEIORGANE WURDEN ENTMACHT“
In der Eingabe wurde betont, dass die Entscheidung auf keinen konkreten Beweisen beruhe: „Ein Kongress der größten Partei des Landes wurde annulliert, ohne dass dargelegt wurde, auf welcher konkreten Beweisgrundlage diese Entscheidungen getroffen wurden“, hieß es. Zudem wurde erklärt: „Der Vorwurf der Willensbeeinflussung konnte nicht belegt werden. Es gibt keine Feststellung darüber, dass ein Delegierter gegen seinen Willen abgestimmt hat.“
„TEIL DES PROZESSES“
In der Eingabe, in der darauf hingewiesen wurde, dass sich die Entscheidung nicht nur gegen die Cumhuriyet Halk Partisi, sondern gegen die demokratische Ordnung in der Türkei richte, hieß es: „Die Situation, mit der wir in diesem Fall konfrontiert sind, ist Teil eines Prozesses der Aushöhlung der Verfassung. Eine Entscheidung, die nicht von der Wahljustiz getroffen werden konnte, wurde versucht, durch ein ordentliches Gericht zu erwirken. Anträge, die in neun zuvor eingereichten Klagen abgelehnt wurden, wurden nun im zehnten Verfahren durch eine einstweilige Verfügung angenommen. Auf diese Weise wurden die Artikel 67 und 68 der Verfassung umgangen.
Die Entscheidung bestimmt, wer die Partei leitet. Es ist die Möglichkeit entstanden, dass statt gewählter Führungskräfte vom Gericht bestimmte Personen die Partei über Jahre hinweg leiten. Dies widerspricht dem Grundsatz, dass politische Parteien durch ihren eigenen Willen geführt werden.
Sollte diese Entscheidung als Präzedenzfall dienen, könnte sogar die Annullierung von Präsidentschafts- und Parlamentswahlen durch ordentliche Gerichte auf die Tagesordnung kommen.
Die einstweilige Verfügung vom 02.09.2025 ist nicht nur verfassungswidrig und verstößt gegen das Gesetz über politische Parteien, sondern widerspricht auch jeglicher Vernunft und Logik. Diese Entscheidung ist nichtig. Die CHP kann als unverzichtbares Element des demokratischen politischen Lebens nicht durch die Justiz entmachtet werden.“
Nachrichtenquelle: 12punto
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