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Datum für das Fischereiverbot in den Meeren steht fest

Das Ministerium für Land- und Forstwirtschaft hat mitgeteilt, dass das allgemeine Fischereiverbot für Schiffe, die mit Ringwaden- und Schleppnetzen fischen, ab dem 15. April in Kraft tritt, um eine nachhaltige Fischerei in den Meeren zu gewährleisten.

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Datum für das Fischereiverbot in den Meeren steht fest

Die Schonzeit, die zum Schutz der Fischbestände in Meeren und Binnengewässern sowie zur Bewahrung der biologischen Vielfalt für künftige Generationen eingeführt wurde, beginnt am 15. April und dauert bis zum 31. August. Im Rahmen der auf wissenschaftlichen und ökologischen Daten basierenden Regelung müssen industrielle Ringwaden- und Schleppnetzfischer ihre Aktivitäten zwischen diesen Daten einstellen. Andererseits wurde darauf hingewiesen, dass diese Schiffe unter Einhaltung der festgelegten Regeln in internationalen Gewässern fischen dürfen.

ARTENSPEZIFISCHE VERBOTE BEKANNT GEGEBEN

Im Rahmen des Kommuniqués Nr. 6/1 zur Regulierung der kommerziellen Fischerei wurden auch für bestimmte Arten spezielle Schonzeiten festgelegt. Demnach gilt für den Steinbutt ein Verbot vom 15. April bis zum 15. Juni. Das Garnelenfischen ist, mit Ausnahme der Verwendung von Stellnetzen, im Zeitraum vom 15. April bis zum 31. August untersagt.

Das Fischen von Teppichmuscheln, Venusmuscheln, Jakobsmuscheln und Austern wird vom 15. April bis zum 31. August ausgesetzt, während für Goldmakrelen, Umberfische und Bernsteinmakrelen das Verbot vom 15. April bis zum 15. Mai gilt. Das Fischen von Seegurken wird vom 1. Mai bis zum 31. Oktober, das von Kraken vom 15. April bis zum 31. Oktober und das von Blauen Schwimmkrabben vom 1. Mai bis zum 30. September untersagt.

BESTANDSMELDUNGSPFLICHT EINGEFÜHRT

Während der Verbotszeit sind auch der Verkauf, der Transport und die Verarbeitung der betroffenen Arten untersagt. Unternehmen, die vor Beginn des Verbots gefangene Produkte auf Lager haben, müssen innerhalb von 24 Stunden nach Beginn des Verbots bei den Provinz- oder Bezirksdirektionen eine Bestandsaufnahme beantragen. Unternehmen, die diesen Vorgang nicht durchführen, erhalten keine Genehmigung für den Verkauf oder Export der Produkte.

KLEINFISCHER AUSGENOMMEN

Trotz der Beschränkungen für die industrielle Fischerei sind Kleinfischer, die traditionelle Küstenfischerei betreiben, von dem Verbot ausgenommen. Unter Einhaltung der Bestimmungen des Kommuniqués können Fischer, die Methoden wie Stellnetze und Handleinen (Çapari) verwenden, ihre Aktivitäten fortsetzen.

KONTROLLEN WERDEN UNUNTERBROCHEN FORTGESETZT

Insbesondere in Izmir, das sich durch seine 629 Kilometer lange Küstenlinie auszeichnet, sollen die Kontrollen zur Bekämpfung der illegalen Fischerei verstärkt werden. Es wurde erklärt, dass die Überprüfungen an Anlandestellen, Fischereihäfen, Transportrouten und Verkaufsstellen rund um die Uhr an sieben Tagen in der Woche ununterbrochen fortgesetzt werden.


Nachrichtenquelle: İHA