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Details der Anklageschrift gegen Geschäftsmann Sadettin Saran bekannt: Illegale Wetten

Die Ermittlungen zu dem Vorwurf, dass bei einer Spielübertragung durch eine Mediengruppe im Besitz des Geschäftsmanns Sadettin Saran Werbung für illegale Wetten geschaltet wurde, sind abgeschlossen. In der Anklageschrift wird eine Freiheitsstrafe von bis zu 3 Jahren für Saran gefordert.

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Details der Anklageschrift gegen Geschäftsmann Sadettin Saran bekannt: Illegale Wetten

Die Ermittlungen zu dem Vorwurf, dass bei einer Spielübertragung durch eine Mediengruppe im Besitz des Geschäftsmanns Sadettin Saran durch das Schalten von Werbung für illegale Wetten Menschen dazu animiert wurden, sind abgeschlossen.

In der von der Istanbuler Generalstaatsanwaltschaft erstellten Anklageschrift werden Alan Kenan Saran, Azade Zeynep Haksal, Emre Eren und Sadettin Saran als „Beschuldigte“ geführt.

In der Anklageschrift wird dargelegt, dass bei Fußballspielen, die auf der Internet-Streaming-Plattform mit dem Logo S SPORT+ unter dem Dach der Saran İnternet Televizyon Yayıncılık A.Ş übertragen wurden, mittels virtueller Werbetechniken Werbung für lizenzlose und illegale Wettseiten geschaltet wurde.

DER SENDER IST FÜR DEN INHALT VERANTWORTLICH

In der Anklageschrift wird festgehalten, dass die Werbung für lizenzlose und illegale Wettseiten mittels virtueller Werbetechniken auf den Werbebanden im Stadion und neben beiden Toren platziert wurde. Es wird angeführt, dass die Werbebanden am Spielfeldrand laut den Medienanbietern nicht unter der Kontrolle des Senders stünden, sondern in der Verantwortung des gastgebenden Fußballvereins oder des Verbandes lägen und somit keine rechtliche Verantwortung beim Sender liege. Dennoch wurde festgehalten, dass der Zugang dieser Übertragungen zur Türkei durch den Medienanbieter ermöglicht wurde und es eine klare verwaltungsrechtliche Auffassung gibt, dass der Sender für die ausgestrahlten Inhalte verantwortlich ist.

KONTAKT MIT SPANIEN AUFGENOMMEN

In der Anklageschrift wird weiter ausgeführt, dass der Vorstandsvorsitzende der Saran İnternet Televizyon Yayıncılık A.Ş, Steven Sadettin Saran, der stellvertretende Vorstandsvorsitzende Alan Kenan Saran, die Geschäftsführerin und verantwortliche Leiterin Azade Zeynep Haksal sowie der für die Organisation der Fußballübertragungen zuständige Geschäftsführer Emre Eren in ihren Aussagen die Vorwürfe zurückgewiesen haben. Sie gaben an, dass die Spielübertragungen von den vertraglich gebundenen Organisationen oder Sportvereinen bezogen würden und sie im Rahmen der Verträge verpflichtet seien, die Übertragungen direkt und ohne Eingriffe auszustrahlen. Zudem hätten die bereitstellenden Organisationen oder Vereine den Sender nicht über den Inhalt der Übertragungen informiert. Darüber hinaus sei es technisch nicht möglich, die Spielübertragungen so zu bearbeiten, dass Werbung für illegale Wetten zensiert werde, weshalb viele Sender, einschließlich ihrer eigenen, gezwungen seien, Spiele mit solcher Werbung auszustrahlen. Die Beschuldigten gaben zudem an, Kontakt mit der höchsten spanischen Fußballliga, der Primera Division, aufgenommen zu haben, jedoch keine positiven Ergebnisse aus dem Schriftverkehr erzielt und diesen Umstand auch öffentlich gemacht zu haben.

FORDERUNG NACH BIS ZU 3 JAHREN HAFT

In der Anklageschrift wird für die Beschuldigten Sadettin Saran und Alan Kenan Saran wegen des Vorwurfs, „Personen dazu zu animieren, durch Werbung oder auf andere Weise an festen oder gemeinsamen Wetten oder Glücksspielen im Zusammenhang mit Sportereignissen teilzunehmen“, eine Freiheitsstrafe von jeweils 1 bis 3 Jahren gefordert. Für die Beschuldigten Azade Zeynep Haksal und Emre Eren wurde aufgrund der Begehung derselben Straftat in Tateinheit eine Freiheitsstrafe von jeweils 1 Jahr und 3 Monaten bis zu 5 Jahren und 3 Monaten beantragt.



Nachrichtenquelle: İHA

Generalstaatsanwalt Strafsache Verband Haftstrafe Anklageschrift Spielübertragung Sadettin Saran