Deutschlands Visum-Entscheidung betrifft auch die Türkei: Widerspruch bis 2025 nicht möglich
Deutschland hat beschlossen, das Widerspruchsverfahren gegen Visum-Ablehnungen für die Türkei, China und Marokko um ein weiteres Jahr auszusetzen. Aufgrund dieser Entscheidung können türkische Staatsbürger bei einer Ablehnung ihres Visumantrags bis zum 30. Juni 2025 kein Widerspruchsrecht geltend machen.
Angesichts der weltweiten Migrationswelle wenden europäische Länder bei Visumverfahren gegenüber vielen Staaten eine restriktive Politik an. Auch die Visumanträge türkischer Staatsbürger sind von diesen Sicherheitsmaßnahmen betroffen. Eine weitere restriktive Visumpolitik gegenüber der Türkei ist hinzugekommen.
Deutschland hatte bereits im Jahr 2023 das Widerspruchsverfahren gegen Visum-Ablehnungen aus China, Marokko und der Türkei für ein Jahr ausgesetzt. Nachdem Deutschland in den vergangenen Monaten die Grenzkontrollen verschärft hat, um die irreguläre Migration zu kontrollieren und die Sicherheit zu erhöhen, wurde das Widerspruchsverfahren gegen Visum-Ablehnungen nun um ein weiteres Jahr verlängert. Laut einer Erklärung des Auswärtigen Amtes werden die Verfahren bis zum 30. Juni 2025 automatisch ausgesetzt.
ZIEL IST EINE SCHNELLERE BEARBEITUNG VON VISUMANTRÄGEN
In der Erklärung des Auswärtigen Amtes wurde darauf hingewiesen, dass die Visastellen nach dem Wegfall der weltweiten Reisebeschränkungen nach der Pandemie mit einer sehr hohen Anzahl an Anträgen konfrontiert seien, was an einigen Standorten zu längeren Wartezeiten bei Visumterminen geführt habe.
Da viele Menschen monatelang auf einen Termin für einen Visumantrag warten müssten, sei entschieden worden, das Personal, das normalerweise für die Prüfung von Widersprüchen gegen Ablehnungen zuständig ist, in anderen Bereichen einzusetzen, um die Kapazitäten für die Bearbeitung von Visumanträgen zu erhöhen.
Es wurde betont, dass die Widerspruchsverfahren ausgesetzt wurden, um eine schnellere Bearbeitung der Visumanträge zu ermöglichen.
Nachrichtenquelle: 12punto
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