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Die finale Fassung des AKP-Gesetzentwurfs zu Straßenhunden liegt vor: Anpassung der Euthanasie-Regelung, Haft- und Geldstrafen vorgesehen

Es wurde bekannt, dass die AKP-Regierung einige Änderungen an ihrem Gesetzentwurf vorgenommen hat, der die Euthanasie (Tötung) von Straßenhunden vorsieht. Demnach wird der Anwendungsbereich der Euthanasie-Klausel eingeschränkt, während Bürgermeistern, die keine Straßenhunde einsammeln, eine dreijährige Haftstrafe droht und für das Aussetzen von Hunden auf der Straße eine Geldstrafe von 60.000 TL eingeführt wird.

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Die finale Fassung des AKP-Gesetzentwurfs zu Straßenhunden liegt vor: Anpassung der Euthanasie-Regelung, Haft- und Geldstrafen vorgesehen

Die AKP hat ihren Gesetzentwurf zu Straßenhunden fertiggestellt. Der Entwurf, über den die Abgeordneten in der Fraktionssitzung informiert wurden, liegt nun zur Unterzeichnung vor.

ANPASSUNG DER EUTHANASIE-REGELUNG

Wie aus einem Bericht der regierungsnahen Zeitung Türkiye Gazetesi hervorgeht, wurde der Anwendungsbereich der Euthanasie-Klausel, die bereits im früheren Entwurf enthalten war, eingeschränkt. Demnach liegt die Verantwortung für die Euthanasie von Hunden, die innerhalb eines Monats in Tierheimen nicht adoptiert werden, nun bei den Kommunalverwaltungen.

VERANTWORTUNG LIEGT BEI DEN GEMEINDEN

Hunde, bei denen Tollwutgefahr besteht, die krank oder aggressiv sind oder in Rudeln auf der Straße umherstreifen, sollen in Tierheime gebracht werden. Ob eine Euthanasie durchgeführt wird, soll ein Gremium aus Tierärzten auf Gemeindeebene entscheiden.

HAFTSTRAFE FÜR BÜRGERMEISTER BEI NICHTUMSETZUNG INNERHALB VON ZWEI JAHREN

Hunde, die nicht euthanasiert werden müssen, sollen nach dem Einsammeln von der Straße kastriert und geimpft werden. Es wurde bekannt, dass diese Hunde nicht wieder auf die Straße entlassen, sondern in Tierheimen versorgt werden sollen.

Den Kommunalverwaltungen wird hierfür eine Frist von zwei Jahren eingeräumt. Innerhalb dieser Zeit müssen sie ihre Tierheime errichten und die streunenden Hunde in ihren Zuständigkeitsbereichen einsammeln. Kommunalverantwortliche, die ihren Verpflichtungen nicht nachkommen, werden mit einer Freiheitsstrafe von einem bis zu drei Jahren belegt. Im Wiederholungsfall erhöht sich das Strafmaß, und die Bürgermeister verlieren ihre Wählbarkeit.

Zudem werden die Geldstrafen für diejenigen erhöht, die Straßenhunde aus ihrem eigenen Gebiet einsammeln und in anderen Regionen aussetzen. Die Gemeinden sind verpflichtet, 0,5 Prozent ihres Budgets für Tierheime und andere Pflegekosten bereitzustellen. Dieser Anteil darf nicht für andere Ausgaben verwendet werden; bei Kontrollen werden auch Bürgermeister bestraft, die die für Straßenhunde vorgesehenen Mittel zweckentfremden.

GELDSTRAFE FÜR DAS AUSSETZEN VON TIEREN

Darüber hinaus wird für das Aussetzen von Haustieren oder die Zucht verbotener Hunderassen eine Geldstrafe von 60.000 Lira pro Tier verhängt, und es wird untersagt, künftig weitere Tiere zu halten.

KEINE RÜCKKEHR AUF DIE STRASSE

Der AKP-Fraktionsvorsitzende Abdullah Güler äußerte sich wie folgt zu dem Entwurf:

"Bisher wurde ein von der Straße genommenes Tier kastriert, geimpft und wieder auf die Straße entlassen. Mit dem neuen Entwurf wird diese Praxis nun beendet. Sie werden in Tierheimen versorgt. Bei Tieren, die nicht rehabilitiert werden können, aggressiv oder krank sind, ein Tollwutrisiko darstellen oder keine Aussicht auf Adoption haben, wird die Euthanasie angewendet. Die Gemeinden müssen einen Teil ihres Budgets für Tierheime und die Rehabilitation streunender Tiere bereitstellen. Wer dies nicht tut, wird kontrolliert und bestraft. Wer seine Pflichten vernachlässigt, erhält eine Haftstrafe. Wer auch immer in dieser Angelegenheit verantwortlich ist, wird bestraft."


Nachrichtenquelle: 12punto

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