Diplom von Ekrem İmamoğlu für ungültig erklärt
Im Rahmen der gegen den Bürgermeister der Stadt Istanbul, Ekrem İmamoğlu, geführten Ermittlungen zu seinem Diplom wurde die Entscheidung getroffen, dieses für ungültig zu erklären.
Die Entscheidung zur Annullierung des Diploms von İmamoğlu wurde im Bereich der offiziellen Bekanntmachungen der Universität Istanbul veröffentlicht.
In der Bekanntmachung heißt es:
Öffentliche Bekanntmachung:
Mit dem Beschluss Nr. 3, der in der 61. Sitzung des Universitätsvorstands am 18. März 2025 gefasst wurde, wurde gemäß dem Bericht der vom Universitätsvorstand eingesetzten Untersuchungskommission – basierend auf den Feststellungen im „Forschungsbericht“ der Hochschulaufsichtsbehörde (YÖK) vom 17.02.2025 mit dem Aktenzeichen E-68918934-663.08[2024/519-04-R], der der Staatsanwaltschaft Istanbul am 24.02.2025 unter dem Aktenzeichen 2025/44681 vorlag – beschlossen: Die Entscheidungen über den unrechtmäßigen Quereinstieg von 10 Personen, deren Immatrikulation bereits gelöscht wurde, sowie die Quereinstiegsentscheidungen der verbleibenden 28 Personen, die – einschließlich der im „Forschungsbericht“ der Hochschulaufsichtsbehörde namentlich genannten Person – ihren Abschluss erlangt haben, sowie die auf diesen Entscheidungen basierenden Abschlüsse und Diplome aufgrund von „Nichtigkeit“ und „offensichtlichem Fehler“ zu widerrufen und für ungültig zu erklären; die Untersuchungen und Recherchen zu den Quereinstiegen in allen Fakultäten unserer Universität fortzusetzen und anschließend die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen. Die getroffene Entscheidung sowie alle ihr zugrunde liegenden Informationen und Dokumente werden unverzüglich an die Staatsanwaltschaft Istanbul und den Hochschulrat (YÖK) übermittelt.
Mit freundlichen Grüßen.

„ER WIRD BEI DER PRÄSIDENTSCHAFTSWAHL NICHT KANDIDIEREN KÖNNEN“
Rechtsanwalt Dr. Rezan Epözdemir bewertete die Entscheidung zur Annullierung des Diploms.
Epözdemir äußerte sich wie folgt:
Es wird eine Anfechtungsklage vor dem Verwaltungsgericht eingereicht werden. İmamoğlu wird innerhalb von 60 Tagen Klage erheben; da dieser Prozess allein das Diplom nicht wiederherstellt, ist er technisch gesehen derzeit nicht in der Lage, zu kandidieren.
Er wird die Aussetzung der Vollziehung beantragen; sollte dem Antrag auf Aussetzung der Vollziehung stattgegeben werden, stünde einer erneuten Kandidatur nichts im Wege.
Sollte die Vollziehung nicht ausgesetzt werden, wird Ekrem İmamoğlu vor das regionale Verwaltungsgericht ziehen...
Nach den Regeln der Verwaltungsgerichtsbarkeit wird Herr İmamoğlu, solange dieser Vorgang nicht aufgehoben wird, bei einer möglichen Präsidentschaftswahl nicht kandidieren können.
Nachrichtenquelle: 12punto
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