Diyanet erteilt Imamen Anweisungen zu 'politischer Neutralität' und 'Diskriminierung'
Das Präsidium für Religionsangelegenheiten (Diyanet) hat seine Geistlichen an die Grundsätze erinnert, die vor drei Jahren vom Ethikrat für öffentliche Bedienstete für die Nutzung sozialer Medien festgelegt wurden. Die Imame wurden zur 'Neutralität' aufgerufen.
Der Ethikrat für öffentliche Bedienstete hatte am 20. September 2021 einen Grundsatzbeschluss zur Nutzung sozialer Medien unterzeichnet.
Mit diesem Beschluss wurden „ethische Grundsätze festgelegt, die von öffentlichen Bediensteten bei der Nutzung sozialer Medien, die im digitalisierten Privat- und öffentlichen Leben rasch zunimmt, beachtet werden müssen, um die Neutralität öffentlicher Dienste und das Vertrauen in die öffentliche Verwaltung zu wahren“.
Zum Zeitpunkt des Beschlusses hatte das Präsidium für Religionsangelegenheiten (Diyanet), wie viele andere öffentliche Institutionen und Organisationen auch, seinem Personal die für die Nutzung sozialer Medien festgelegten ethischen Grundsätze mitgeteilt.
ERINNERUNG AN DAS PERSONAL
Wie Sinan Tartanoğlu von Kısadalga berichtet, sah sich die Generaldirektion für Personalwesen des Diyanet veranlasst, an den Text der ethischen Grundsätze zu erinnern, der dem Personal bereits vor drei Jahren bekannt gegeben worden war.
In einem Schreiben, das am 5. Juni 2024 an die Muftiate, die Direktionen der Zentren für höhere religiöse Spezialisierung und die Direktionen der Zentren für religiöse Spezialisierung versandt wurde, wurde gefordert, dass „die 'Ethischen Grundsätze für soziale Medien', die öffentliche Bedienstete bei der Nutzung sozialer Medien beachten müssen, dem Personal mitgeteilt werden“.
"ÖFFENTLICHE BEDIENSTETE SOLLTEN DARAUF ACHTEN, IHRE POLITISCHE NEUTRALITÄT ZU WAHREN"
Einige der im Grundsatzbeschluss des Ethikrats für öffentliche Bedienstete festgelegten ethischen Grundsätze lauteten wie folgt:
„Öffentliche Bedienstete sollten bei öffentlichen Kommentaren zu öffentlicher Politik oder bei der Teilnahme an öffentlichen Debatten darüber Verhaltensweisen vermeiden, die ihre Neutralität in Bezug auf ihre ausgeübte Tätigkeit gefährden.
Sie dürfen zwischen Einzelpersonen aufgrund von Sprache, Rasse, ethnischer Herkunft, Hautfarbe, Geschlecht, politischer Gesinnung, philosophischem Glauben, Religion, Konfession, Vermögen, Familienstand, Gesundheitszustand, Behinderung, Alter, Kleidung und ähnlichen Gründen nicht diskriminieren.
Sie sollten darauf achten, ihre politische Neutralität zu wahren und keine Kampagnen zugunsten oder zulasten einer politischen Partei oder Initiative führen sowie keine Kommentare, Beiträge oder Aktivitäten unternehmen, die Zweifel an der Neutralität des öffentlichen Dienstes aufkommen lassen könnten.
Öffentliche Bedienstete sollten keine hasserfüllten, befürwortenden oder intoleranten Äußerungen tätigen, die zu Diskriminierung führen könnten.“
Nachrichtenquelle: 12punto
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