DMM stellt klar: Behauptung, dass Kreditkarten bei dreimaliger „Mindestzahlung“ in Folge gesperrt werden, ist falsch
Das Zentrum zur Bekämpfung von Desinformation (DMM) der Kommunikationsdirektion hat sich in den sozialen Medien zu der in einigen Presseorganen verbreiteten Behauptung geäußert, dass die Kreditkarte eines Karteninhabers, der drei Monate hintereinander nur den „Mindestbetrag“ zahlt, für die Nutzung gesperrt werde.
In der Erklärung des DMM heißt es:
„Die in einigen Presseorganen verbreitete und über soziale Medien geteilte Behauptung, dass die Kreditkarte eines Karteninhabers, der drei Monate hintereinander nur den ‚Mindestbetrag‘ zahlt, für die Nutzung gesperrt werde, ist nicht korrekt.
Die Bankenregulierungs- und Aufsichtsbehörde (BDDK) hat keine Arbeiten oder Regelungen geplant, die darauf abzielen, die Kreditkarten von Nutzern zu sperren, die lediglich den Mindestbetrag zahlen. Gemäß der Verordnung werden Kreditkarten, bei denen der Mindestzahlungsbetrag innerhalb eines Kalenderjahres insgesamt dreimal nicht gezahlt wurde, für die Bargeldnutzung gesperrt.
Kreditkarten, bei denen der Mindestzahlungsbetrag dreimal hintereinander nicht gezahlt wurde, werden sowohl für die Bargeldnutzung als auch für den Erwerb von Waren und Dienstleistungen gesperrt. Die Limits der betreffenden Kreditkarten können bis zur vollständigen Begleichung der fälligen Gesamtschuld nicht erhöht werden, und solche Karten bleiben für die Bargeldnutzung oder die allgemeine Nutzung gesperrt. Bitte schenken Sie keinen spekulativen Erklärungen Glauben, die das Funktionieren der Märkte stören könnten.“

Nachrichtenquelle: 12punto
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