Dorfgesetz im Amtsblatt veröffentlicht: Was beinhaltet die neue Regelung?
Das Gesetz zur Änderung des Dorfgesetzes und einiger anderer Gesetze wurde im Amtsblatt veröffentlicht.
Gemäß dem am 5. Dezember von der Großen Nationalversammlung der Türkei (TBMM) verabschiedeten Gesetz wird bedürftigen Personen, die im Dorf wohnen, im Dorfregister eingetragen sind und kein eigenes Haus besitzen, eine zusätzliche Frist bis zum 31. Dezember 2028 eingeräumt, um ihre Gebäude zu errichten oder ihre Ratenzahlungen zu leisten. Dies gilt für Anspruchsberechtigte, die aus verschiedenen Gründen keine Gebäude auf den erworbenen Grundstücken errichtet haben oder ihre Raten nicht gezahlt haben, sowie für diejenigen, deren Fristen vor dem 31. Dezember 2024 ablaufen würden.
Innerhalb oder außerhalb von Gemeindegrenzen können die Wohnungsbaubehörde (TOKİ), Gemeinden oder Provinzverwaltungen Abrissbeschlüsse für alle dauerhaften oder vorübergehenden unbefugten Bauten auf Grundstücken fassen, die den Gemeinden, dem Schatzamt, den Sonderverwaltungen, Behörden mit Sonderhaushalt gehören oder unter der Hoheit und Verwaltung des Staates stehen. Dies gilt unabhängig davon, ob sich die Bauten im Bau befinden oder bereits bewohnt sind, und schließt umgebende Strukturen wie Drahtzäune, Hecken oder Mauern ein.
Die Anzahl der in einer Provinz tätigen Bauüberwachungsunternehmen wird vom Ministerium für Umwelt, Urbanisierung und Klimawandel festgelegt.
Sollte gegen ein Bauüberwachungsunternehmen eine oder mehrere verwaltungsrechtliche Sanktionen verhängt werden müssen, darf die zu verhängende Geldbuße nicht weniger als 50.000 Lira betragen. In Fällen, in denen 50 Prozent des Honorars für den Bauüberwachungsvertrag mehr als 50.000 Lira betragen, wird die Geldbuße auf maximal 50 Prozent des Bauüberwachungsvertrags begrenzt.
Das Sammeln, Produzieren, Teilen oder Verkaufen von geografischen Daten durch natürliche Personen und juristische Personen des Privatrechts, die unter die nationale Matrix für geografische Datenverantwortung der Türkei fallen, unterliegt der Genehmigung des Ministeriums für Umwelt, Urbanisierung und Klimawandel. Dies gilt unter Vorbehalt der Bestimmungen der Gesetzgebung zu geistigen, gewerblichen und kommerziellen Eigentumsrechten sowie des Gesetzes zum Schutz personenbezogener Daten und anderer Sondergesetze, sofern die erforderlichen Dokumente für die Ausübung der kommerziellen Tätigkeit vorliegen.
Die Gültigkeitsdauer der Genehmigung wird auf Antrag des Antragstellers auf Jahresbasis mit Zustimmung des Ministeriums festgelegt, wobei sie nicht weniger als ein Jahr und nicht mehr als 5 Jahre betragen darf. Als Beginn der Genehmigung gilt das Datum, an dem der Antrag vom Ministerium genehmigt wurde.
Nachrichtenquelle: AA
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