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Ebrar-Siedlung wurde für 80 Menschen zum Grab: Materialqualität mangelhaft!

Im N-Block der Ebrar-Siedlung, bei dessen Einsturz während des Erdbebens 80 Menschen ums Leben kamen, erwiesen sich die Bodenuntersuchungen als unzureichend und das verwendete Material als minderwertig. In der von der 2. Großen Strafkammer Kahramanmaraş angenommenen Anklageschrift wird für die 5 Angeklagten eine Freiheitsstrafe von bis zu 22 Jahren und sechs Monaten gefordert.

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Ebrar-Siedlung wurde für 80 Menschen zum Grab: Materialqualität mangelhaft!

In Kahramanmaraş wurde Anklage gegen 5 inhaftierte Verdächtige erhoben, denen im Zusammenhang mit dem Einsturz des N-Blocks der Ebrar-Siedlung beim Erdbeben am 6. Februar, bei dem 80 Menschen ihr Leben verloren, eine Freiheitsstrafe von bis zu 22 Jahren und sechs Monaten droht.

Die von der Generalstaatsanwaltschaft Kahramanmaraş gegen die Verdächtigen A.D., A.Ö., M.T., A.Ö. und T.T. wegen des Vorwurfs der "fahrlässigen Tötung mehrerer Personen durch bewusste Fahrlässigkeit" im Zusammenhang mit dem eingestürzten Gebäude im Stadtviertel Şazibey, Straße 64004, im Bezirk Onikişubat erstellte Anklageschrift wurde von der 2. Großen Strafkammer angenommen.

In der Anklageschrift, in der daran erinnert wird, dass in dem eingestürzten Block 80 Menschen starben und 3 weitere verletzt wurden, wurde angegeben, dass die erste Baugenehmigung für das Gebäude am 23. Dezember 2003 erteilt wurde.

Es wurde dargelegt, dass nach dem Erdbeben ein von der Generalstaatsanwaltschaft beauftragtes Sachverständigengremium den Zustand des Gebäudes untersuchte, wobei Bohrkerne und Eisenproben aus den Säulen und Trägern des Gebäudes entnommen und sichergestellt wurden. Die von dem vierköpfigen Sachverständigengremium erstellten Berichte wurden einem siebenköpfigen Gremium der Technischen Universität Karadeniz zur Prüfung übergeben.

In der Anklageschrift, in der es heißt, dass die Verdächtigen, denen im Sachverständigengutachten die Hauptschuld zugeschrieben wird, die gegen sie erhobenen Vorwürfe in ihren Aussagen zurückwiesen, wurde erklärt, dass der für die technische Überwachung zuständige Verdächtige A.Ö. sowie M.A.T., gegen den das Verfahren aufgrund seines Todes eingestellt wurde, für den Einsturz des Gebäudes während des Erdbebens verantwortlich seien.

"MINDESTANFORDERUNGEN NICHT ERFÜLLT"

In der Anklageschrift, in der darauf hingewiesen wird, dass sich in den Akten ein Bodenuntersuchungsbericht befindet, heißt es wie folgt:

"Es wurde jedoch festgestellt, dass der erstellte Bericht nicht die in den einschlägigen Vorschriften geforderten Mindestanforderungen für Boden- und Fundamentuntersuchungsberichte erfüllt. Insbesondere wurde festgestellt, dass unklar ist, wie die Berechnung der Bodentragfähigkeit und der zulässigen Bodenspannung durchgeführt wurde, welche Methode bei den Tragfähigkeitsberechnungen verwendet wurde und dass die Richtigkeit der Berechnungen aufgrund fehlender Fundamentabmessungen nicht nachvollziehbar ist. Daher ist ersichtlich, dass der Bodenuntersuchungsbericht nicht gemäß dem allgemeinen Format für Boden- und Fundamentuntersuchungsberichte des Ministeriums für öffentliche Arbeiten und Siedlungswesen erstellt wurde, das zum Zeitpunkt des Baus des Gebäudes in Kraft war."

"MATERIALQUALITÄT UNZUREICHEND"

In der Anklageschrift wurde zudem betont, dass die Bewehrungsfläche der Fundamentplatte zwar größtenteils ausreichend, die Bewehrungsfläche der durchlaufenden Fundamentbalken jedoch größtenteils unzureichend sei, und Folgendes festgehalten:

"Es wurde festgestellt, dass die Schottenwände hinsichtlich der Längsbewehrung von Kopf und Steg größtenteils ausreichend, hinsichtlich der Stegbügelbewehrung jedoch größtenteils unzureichend sind. Zudem liegen einige Träger hinsichtlich der Querkraftsicherheit zwar nahe an den Grenzwerten, sind aber noch auf einem akzeptablen Niveau. Es wurde festgestellt, dass die meisten Decken hinsichtlich Querschnitt und Bewehrungsfläche ausreichend sind. Einige Decken erfüllen jedoch nicht die Mindestdickenanforderungen. Daher wird davon ausgegangen, dass die für den Bau des N-Blocks der Ebrar-Siedlung verantwortlichen Verdächtigen T.T., A.Ö., A.D. und M.T. die Hauptschuld tragen, da die Analysen des Gebäudes, das Gegenstand der Feststellungen des Sachverständigengremiums ist, ergaben, dass die durchlaufenden Fundamentbalken hinsichtlich der Bewehrungsfläche größtenteils unzureichend sind, die Stegbügelbewehrung größtenteils unzureichend ist, einige Decken die Mindestdickenanforderungen nicht erfüllen sowie aufgrund mangelhafter Materialqualität und unzureichender Bewehrungsdetaillierung."

In der Anklageschrift wurde zudem mitgeteilt, dass der für die statische technische Überwachung zuständige Verdächtige A.Ö. aufgrund der verschiedenen Unzulänglichkeiten, die sich aus den Analysen des Gebäudes durch das Sachverständigengremium ergaben, ebenfalls als hauptverantwortlich eingestuft wurde.

Darüber hinaus wurde in der Anklageschrift mitgeteilt, dass für S.G., M.Ö., M.G., M.A.T. und M.T.A. ein ergänzender Beschluss zur Einstellung des Verfahrens wegen "fahrlässiger Tötung und Körperverletzung" erlassen wurde und für Beamte aufgrund der erforderlichen Ermittlungsgenehmigung eine Abtrennung des Verfahrens beschlossen wurde.


Nachrichtenquelle: AA

Ebrar-Siedlung Kahramanmaraş Erdbeben