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EGMR-Urteil zur Wehrpflicht! Könnte einen Präzedenzfall schaffen...

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat eine bemerkenswerte Entscheidung zur Wehrpflicht getroffen.

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EGMR-Urteil zur Wehrpflicht! Könnte einen Präzedenzfall schaffen...

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat ein kritisches Urteil zur Wehrpflicht gefällt und festgestellt, dass es eine Verletzung der Menschenrechte darstellt, wenn die Gesetzgebung keine Option für einen alternativen Zivildienst für diejenigen vorsieht, die keinen Wehrdienst leisten wollen.

Wie Gökçer Tahincioğlu von T24 berichtet, könnte dieses Urteil einen Präzedenzfall schaffen. Sollten in Zukunft weitere gleichlautende Urteile ergehen, könnte die Türkei dazu verpflichtet werden, alternative Zivildienste für Kriegsdienstverweigerer einzuführen.

BEREITSCHAFT ZUM ZIVILDIENST ERKLÄRT

Ein in Nikosia lebender Anwalt in der TRNZ wurde nach Ableistung seines einjährigen Wehrdienstes als Reservist dazu einberufen, jährlich einen Tag Reservistendienst zu leisten.

Nachdem der Anwalt dieser Aufforderung mehrmals nachgekommen war, verweigerte er den Dienst und wurde daraufhin zu einer Geldstrafe verurteilt.

Der Anwalt zahlte die Strafe nicht und erklärte, er mache von seinem Recht auf Kriegsdienstverweigerung Gebrauch. Aufgrund seiner pazifistischen und antimilitaristischen Überzeugungen verweigere er bewusst den Reservistendienst. Zudem teilte er den zuständigen Behörden mit, dass er bereit sei, einen alternativen Zivildienst außerhalb des Militärs zu leisten.

Der Anwalt, der sich auch an Kampagnen zur Entmilitarisierung von Nikosia sowie an verschiedenen Aktivitäten zur friedlichen Lösung der Konflikte zwischen den beiden Teilen Zyperns beteiligt hat, erklärte in dem gegen ihn geführten Verfahren: "Meine Überzeugung ist, dass das Problem in Nordzypern nicht mit Waffen oder Gewalt gelöst werden kann. In Anbetracht der Tatsache, dass Krieg die Ressourcen der Menschheit aufzehrt, bin ich der Meinung, dass eine friedliche Lösung gefunden werden muss." Er wies zudem darauf hin, dass auch im Südteil Zyperns die Zahl der Kriegsdienstverweigerer steige.

EGMR-ENTSCHEIDUNG ZUM RESERVISTENDIENST

Nach Abschluss des Verfahrens wurde der Anwalt wegen Verstoßes gegen das Militärmobilisierungsgesetz zu 10 Tagen Haft verurteilt. Er zog daraufhin vor den EGMR. Da der Europarat die TRNZ nicht als Staat anerkennt, behandelt der EGMR die Klagen gegen sie als Verfahren gegen die Türkei. Auch diesen Fall wertete das Gericht als Klage gegen die Türkei. Die Regierung argumentierte im Verfahren, dass der Reservistendienst nicht als Wehrpflicht zu werten sei, doch der EGMR stufte dies als Wehrpflicht ein.

EINSTIMMIGE ENTSCHEIDUNG

Die Kammer des EGMR, der auch die türkische Richterin Saadet Yüksel angehört, entschied einstimmig, dass das Fehlen einer gesetzlichen Regelung für einen alternativen Zivildienst zur Wehrpflicht eine Verletzung von Artikel 9 der Europäischen Menschenrechtskonvention darstellt.

Der EGMR hatte bereits 2016 einen Fall zur Kriegsdienstverweigerung entschieden, bei dem jedoch die Maßnahmen gegen eine Person, die aus religiösen Gründen den Wehrdienst verweigerte, als Verletzung des Verbots von Folter und unmenschlicher Behandlung gewertet wurden. Damals wurde zudem geurteilt, dass dem Staat ein Ermessensspielraum bei der Anerkennung der Kriegsdienstverweigerung zustehe.

KRIEGSDIENSTVERWEIGERUNG

In diesem Fall jedoch interpretierte der EGMR das Fehlen eines alternativen Zivildienstes in der Gesetzgebung nicht als Teil des staatlichen Ermessensspielraums und entschied gemäß Artikel 9 der EMRK auf eine Rechtsverletzung.

Zahlreiche Klagen zum Recht auf Kriegsdienstverweigerung warten derzeit vor dem türkischen Verfassungsgericht auf eine Entscheidung. Da das Verfassungsgericht diese Fälle jedoch noch nicht entschieden hat, gelangten sie bisher nicht vor den EGMR. Das aktuelle Urteil ist daher von großer Bedeutung, da es als Referenz für die noch ausstehenden Verfahren dienen könnte.


Nachrichtenquelle: 12punto

EGMR Verfassungsgericht Kriegsdienstverweigerung