Ehemann, der seiner Schwiegermutter ins Gesicht spuckte, als schwer schuldig eingestuft
Der Kassationsgerichtshof hat ein Urteil gefällt, das bei Scheidungsverfahren als Präzedenzfall dienen wird. Demnach wurde ein Ehemann, der seiner Schwiegermutter ins Gesicht spuckte, als schwer schuldig eingestuft.
Der 2. Zivilsenat des Kassationsgerichtshofs hat ein wegweisendes Urteil in Scheidungsverfahren gefällt.
In einem in Ankara verhandelten Scheidungsfall entschied das erstinstanzliche Gericht auf Scheidung, da neben dem unterschiedlichen Fehlverhalten der Ehepartner der beklagte Ehemann seine Frau kontinuierlich körperlicher Gewalt aussetzte, aggressiv und gewalttätig war und zudem seine Schwiegermutter durch das Spucken in ihr Gesicht demütigte.
Die Anwälte der Parteien legten gegen einige der im Fall getroffenen Entscheidungen Berufung beim Regionalgericht (BAM) ein. Nachdem die Berufungsanträge geprüft und die Forderungen der Parteien zurückgewiesen worden waren, wurde Revision eingelegt.
EHEMANN, DER SEINER SCHWIEGERMUTTER INS GESICHT SPUCKTE, ALS SCHWER SCHULDIG EINGESTUFT
Nach der Revisionsprüfung wies der 2. Zivilsenat des Kassationsgerichtshofs die Einwände der Parteien ebenfalls zurück und entschied, dass das Demütigen der Schwiegermutter durch das Spucken in ihr Gesicht ein schuldhaftes Verhalten darstellt.
In der Entscheidung des Kassationsgerichtshofs heißt es:
"Bei den Ereignissen, die zur Zerrüttung der Ehegemeinschaft geführt haben, ist der beklagte Ehemann schwer schuldig. Das erfolgte schuldhafte Verhalten stellt zudem einen Angriff auf die Persönlichkeitsrechte der Ehefrau dar. Unter diesen Umständen ist es nicht korrekt, die Parteien als gleich schuldig zu betrachten und aufgrund dieser fehlerhaften Schuldfeststellung die Anträge der klagenden Ehefrau auf materiellen und immateriellen Schadensersatz abzuweisen."
Nachrichtenquelle: İHA
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