Eigentum der Basilika-Zisterne an die Stiftungsverwaltung übertragen: Stellungnahme der Stadtverwaltung Istanbul
Die Übertragung des Eigentums an der Basilika-Zisterne, einem der Wahrzeichen Istanbuls, an die Generaldirektion für Stiftungen ohne vorherige Benachrichtigung der Stadtverwaltung Istanbul (İBB) hat für Diskussionen gesorgt. Die İBB, die das Verfahren als rechtswidrig einstuft, hat angekündigt, den Fall vor Gericht zu bringen.
Die Debatte um das Eigentum an der Basilika-Zisterne, einem der meistbesuchten historischen Bauwerke Istanbuls, ist erneut entbrannt. Es stellte sich heraus, dass das Eigentumsrecht an der Basilika-Zisterne ohne offizielle Zustellung oder gerichtliche Entscheidung auf die Generaldirektion für Stiftungen übertragen wurde. Die Stadtverwaltung Istanbul (İBB) reagierte empört auf die Entscheidung und kündigte an, rechtliche Schritte einzuleiten, da der Prozess weder transparent noch rechtskonform abgelaufen sei.
Während die Nachricht, dass die Zisterne aus dem Inventar der İBB gestrichen und an die Stiftungsverwaltung übertragen wurde, in den sozialen Medien für Aufsehen sorgte, wurde darauf hingewiesen, dass ähnliche Verfügungen über Kulturerbe in den letzten Jahren zugenommen haben.
In der Erklärung der İBB hieß es: „Der Stadtverwaltung Istanbul wurde im Vorfeld dieses Prozesses keine offizielle Mitteilung zugestellt, es erfolgte keine behördliche Benachrichtigung, und der Eigentümerwechsel wurde ohne jegliche bekannte Gerichtsentscheidung oder ein laufendes Gerichtsverfahren vollzogen.“
Der Bürgermeister von Istanbul, Ekrem İmamoğlu, hatte bereits zuvor in einer Erklärung zur Übertragung einiger Kulturgüter betont: „Wenn eine Entscheidung zur ‚Enteignung‘ getroffen wurde, dann hören sie weder auf das Gesetz, noch achten sie auf die Gerechtigkeit oder das öffentliche Gewissen“, und hinzugefügt, dass solche Schritte das gesellschaftliche Gewissen verletzen.
Die Basilika-Zisterne wurde 2022 nach den von der İBB durchgeführten Restaurierungs- und Verstärkungsarbeiten wieder für Besucher geöffnet, was zu einem massiven Anstieg der täglichen Besucherzahlen führte. Dank der Restaurierung wurde sowohl die Struktur der Zisterne verbessert als auch Maßnahmen gegen das Erdbebenrisiko ergriffen. Es wurde betont, dass das Bauwerk einen bedeutenden Beitrag zum Tourismus und zur Kultur leiste und zudem Ressourcen für andere kulturelle Projekte der İBB bereitstelle.
Nach Angaben der İBB wurden die Restaurierungskosten der Zisterne schnell wieder eingespielt, und das Bauwerk nimmt mit über 10 Millionen Besuchern einen wichtigen Platz im kulturellen Erbe Istanbuls ein.
Hintergrund der umstrittenen Eigentumsübertragung sind neue gesetzliche Regelungen, die 2025 in Kraft traten und die Bedingungen für die Registrierung von Stiftungs-Kulturgütern erweiterten. Mit diesen Gesetzesänderungen wurde der Weg dafür geebnet, dass einige historische Immobilien, die in der Vergangenheit keine direkten Stiftungsgüter waren und sich im Eigentum öffentlicher Einrichtungen befanden, nun auf Stiftungen registriert werden können. Vertreter der İBB argumentieren, dass der Anwendungsbereich dieser neuen Regelung zu weit gefasst sei und Übertragungen ohne ausreichende rechtliche Grundlage problematisch seien.
Wie im Fall der Basilika-Zisterne erfolgte auch der jüngste Eigentümerwechsel schnell, ohne dass ein Klage- oder Gerichtsverfahren eingeleitet wurde. Vertreter der Stadtverwaltung geben an, dass diese Entscheidung bei einer routinemäßigen Überprüfung der Grundbuchdaten aufgefallen sei und keine offizielle Benachrichtigung erfolgt sei.
Die Stadtverwaltung Istanbul teilte der Öffentlichkeit mit, dass sie alle ihre rechtlichen Möglichkeiten im Zusammenhang mit der Übertragung des Eigentums an der Basilika-Zisterne an die Generaldirektion für Stiftungen ausschöpfen und Schritte unternehmen werde, um die Angelegenheit gerichtlich klären zu lassen.
Nachrichtenquelle: 12punto
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