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Eilmeldung... Erste Stellungnahme von Justizminister Yılmaz Tunç zur Justizkrise! Aufsehenerregender Vorstoß für eine 'neue Verfassung'

Justizminister Yılmaz Tunç äußerte sich zur Krise zwischen dem Kassationsgerichtshof und dem Verfassungsgericht (AYM) mit den Worten: „Es gibt kein Über- oder Unterordnungsverhältnis zwischen den obersten Gerichten.“ Tunç erklärte, dass das Problem durch eine neue Verfassung gelöst werden könne.

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Eilmeldung... Erste Stellungnahme von Justizminister Yılmaz Tunç zur Justizkrise! Aufsehenerregender Vorstoß für eine 'neue Verfassung'

Justizminister Yılmaz Tunç nahm am Treffen der Justizorganisation im Richterhaus des ATGV in Antalya teil.

Die wichtigsten Punkte aus der Rede von Minister Tunç:

„Die Verfassung enthält viele widersprüchliche Artikel. Es gibt Artikel, die außerhalb des Willens des Gesetzgebers angewendet oder nicht angewendet werden. Ja, die Entscheidungen des Verfassungsgerichts sind für alle bindend. Es gibt auch den Artikel, der besagt, dass der Kassationsgerichtshof die letzte Instanz für die Überprüfung von Entscheidungen der ordentlichen Gerichte ist. Es gibt kein Über- oder Unterordnungsverhältnis zwischen den obersten Gerichten.

Die Lösung des Problems liegt darin, eine neue Verfassung zu schaffen und die Widersprüche zu beseitigen. Ohne eine Verfassungsänderung kann das Problem nicht dauerhaft gelöst werden. Ich glaube von ganzem Herzen, dass unsere Parteien mit Fraktionen in der Großen Nationalversammlung der Türkei (TBMM) und unsere Abgeordneten nun sensibel auf dieses Problem reagieren werden. Wir brauchen in der TBMM keine Sitzstreiks, sondern Arbeitsaktionen.

Unangemessene Äußerungen gegenüber unserem Herrn Präsidenten sind für uns nicht akzeptabel. Die Republik Türkei ist ein Rechtsstaat. Probleme können innerhalb des Rechtsrahmens gelöst werden. Wenn jedoch versucht wird, die Angelegenheit von jemandem auf eine andere Ebene zu heben, steckt eine andere Absicht dahinter. Diese Angelegenheit wird innerhalb des Rechtsrahmens gelöst werden.“

HINTERGRUND DES FALLES

Das Verfassungsgericht (AYM) hatte entschieden, dass das Recht auf „Wählbarkeit und politische Betätigung“ sowie das Recht auf „persönliche Freiheit und Sicherheit“ von Can Atalay, der im Gezi-Park-Prozess zu 18 Jahren Haft verurteilt und während seiner Inhaftierung als TİP-Abgeordneter für Hatay gewählt wurde, verletzt wurden.

Die 3. Strafkammer des Kassationsgerichtshofs, die zuvor die Haftstrafe gegen Atalay bestätigt hatte, hatte daraufhin Strafanzeige gegen die Mitglieder des Verfassungsgerichts erstattet.

 


Nachrichtenquelle: 12punto

Verfassung AYM Yılmaz Tunç Kassationsgerichtshof Justiz