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Eilmeldung: Rundschreiben des Gouverneursamts Istanbul zu Straßenhunden! 'Kurz vor Schulbeginn...'

Das Gouverneursamt Istanbul hat vor Beginn des neuen Schuljahres ein Rundschreiben zu Maßnahmen bezüglich herrenloser Tiere veröffentlicht. Darin heißt es: "Insbesondere in der Umgebung von Schulen sowie in allen Bereichen, in denen sich unsere Bürger häufig aufhalten, sind Sammelmaßnahmen für herrenlose Tiere im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen unverzüglich durchzuführen, um die Umweltgesundheit, die öffentliche Ordnung und die Sicherheit der Bevölkerung zu gewährleisten."

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Eilmeldung: Rundschreiben des Gouverneursamts Istanbul zu Straßenhunden! 'Kurz vor Schulbeginn...'

Das Gouverneursamt Istanbul hat kurz vor Beginn des Schuljahres 2025-2026 eine wichtige Ankündigung zu herrenlosen Straßenhunden gemacht.

Das von Gouverneur Davut Gül unterzeichnete Schreiben wurde an die Stadtverwaltung Istanbul (IBB) und die 39 Bezirksverwaltungen gesendet.

In dem Rundschreiben wurde betont, dass mit dem Ende der Sommerferien insbesondere in einigen Regionen in Rudeln umherstreifende Straßenhunde ein Risiko für die Sicherheit der Bürger darstellen. In der Erklärung heißt es: "Bei unserem Gouverneursamt gehen weiterhin Beschwerden über herrenlose Tiere ein. Da die Sommerferien enden und die Schulen bald wieder öffnen, stellen insbesondere in einigen Regionen in Rudeln umherstreifende Hunde eine Bedrohung für die Sicherheit unserer Bürger dar. Es wird davon ausgegangen, dass mit der Öffnung der Schulen diese Beschwerden und Beeinträchtigungen zunehmen werden."

Das Gouverneursamt betonte, dass die Arbeiten bezüglich herrenloser Tiere beschleunigt werden müssen, und erklärte dazu:

"Ich bitte höflich um Kenntnisnahme und Umsetzung der unverzüglichen Durchführung von Sammelmaßnahmen für herrenlose Tiere im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere in der Umgebung von Schulen sowie in allen Bereichen, in denen sich unsere Bürger häufig aufhalten, um die Umweltgesundheit, die öffentliche Ordnung und die Sicherheit der Bevölkerung zu gewährleisten."

"KURZ VOR SCHULBEGINN..."

In der Erklärung des Gouverneursamts wurde auf das am 30. Juli 2024 in Kraft getretene Tierschutzgesetz Nr. 5199 sowie auf die am 13. Dezember 2024 im Amtsblatt veröffentlichten Verordnungsänderungen hingewiesen. Es wurde daran erinnert, dass herrenlose Tiere gemäß der Gesetzgebung von den Kommunalverwaltungen eingesammelt und in Tierheime gebracht werden müssen.

Es wurde erklärt, dass sowohl Artikel 6 des Gesetzes als auch die Bestimmungen in Artikel 7 der Verordnung den Kommunalverwaltungen diese Verantwortung ausdrücklich übertragen. Zudem wurde darauf hingewiesen, dass die nach diesen Regelungen gebildete Kommission am 10. März 2025 zu ihrer ersten Sitzung zusammenkam und seit diesem Datum monatliche Kontrollen durchgeführt werden.

Am Ende der Erklärung wurden folgende Worte wiederholt:

"In diesem Rahmen bitte ich höflich um Kenntnisnahme und Umsetzung der unverzüglichen Durchführung von Sammelmaßnahmen für herrenlose Tiere im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere in der Umgebung von Schulen sowie in allen Bereichen, in denen sich unsere Bürger häufig aufhalten, um die Umweltgesundheit, die öffentliche Ordnung und die Sicherheit der Bevölkerung zu gewährleisten."


Nachrichtenquelle: 12punto

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