Finden Sie Nachrichten im folgenden Datumsbereich
und und
und und
und und
Löschen
Euro
Arrow
54,0142
Dollar
Arrow
44,7778
Pfund Sterling
Arrow
62,9256
Gold
Arrow
6160,6979
BIST 100
Arrow
10.729

Eilmeldung: Yılmaz Tunç äußert sich zu Selahattin Demirtaş! 'Die Entscheidung des EGMR...'

Justizminister Yılmaz Tunç erklärte zur möglichen Freilassung von Selahattin Demirtaş: „Die Entscheidung des EGMR zu Demirtaş liegt dem Gericht vor.“

Überlass die Wahl deiner Nachrichten nicht dem Algorithmus - entscheide selbst, was du liest. Füge 12punto zu deinen bevorzugten Quellen hinzu!
Eilmeldung: Yılmaz Tunç äußert sich zu Selahattin Demirtaş! 'Die Entscheidung des EGMR...'

Justizminister Yılmaz Tunç hat sich zur rechtskräftigen Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) bezüglich Selahattin Demirtaş geäußert. Tunç betonte, dass das Verfahren in dieser Angelegenheit noch andauere und erklärte: „Die Entscheidung liegt dem Gericht vor, wir werden alle gemeinsam abwarten.“

Minister Tunç äußerte sich in seiner Erklärung wie folgt:

„Ist die EGMR-Entscheidung zu Selahattin Demirtaş beim Berufungsgericht eingegangen? Sie wissen, dass dies nicht die einzige Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte ist. Es gibt in der Vergangenheit auch die Öcalan-Entscheidung, es gibt die Kavala-Entscheidung. Es gibt auch Fälle, deren Beratungen im Ministerkomitee noch andauern. Der Fall bezüglich Demirtaş ist der Kobani-Prozess. Wie Sie alle wissen, wurden Demirtaş und seine Mitangeklagten am 16. Mai 2024 vor dem 22. Schwurgericht in Ankara verurteilt. Ein Teil der Angeklagten erhielt befristete Haftstrafen, andere wurden freigesprochen. Der Prozess gegen die Anstifter der Kobani-Ereignisse wurde vor dem 22. Schwurgericht abgeschlossen. Nun wird der Fall vor der 22. Strafkammer des Regionalgerichts Ankara verhandelt.

Hier wurde festgestellt, dass das Recht auf Freiheit und Sicherheit gemäß der Europäischen Menschenrechtskonvention verletzt wurde. Aufgrund der Verstöße im Zusammenhang mit der Inhaftierung und der entsprechenden Vorwürfe hat die 2. Kammer des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte wegen eines Verstoßes gegen Artikel 5 der Konvention ein Urteil gefällt. In der Öffentlichkeit gab es Diskussionen darüber, ob gegen diese Kammerentscheidung Berufung eingelegt werden würde oder nicht.

Wir möchten, dass diese Kammerentscheidungen vor der Großen Kammer verhandelt werden. Bevor es zur Großen Kammer geht, gibt es ein Gremium aus fünf Richtern. Dieses Gremium entschied, dass eine weitere Prüfung nicht erforderlich sei, womit die Kammerentscheidung in diesem Sinne rechtskräftig wurde. Die Kammerentscheidung wird nun von der 22. Strafkammer des Regionalgerichts bewertet.

Es wird verallgemeinert, dass wir ein Land seien, das sich nicht an die Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte hält. Das stimmt nicht. Alle Länder haben Entscheidungen, die sie nicht umsetzen. Die durchschnittliche Umsetzungsquote der Länder, die Vertragsparteien der Europäischen Menschenrechtskonvention sind, liegt bei 79 Prozent. Die Umsetzungsquote der Türkei liegt bei 91 Prozent.

In der Türkei werden einige Fälle, insbesondere von außen, stark politisiert. Indem diese politisierten Fälle in den Vordergrund gerückt werden, wird der Eindruck erweckt, als würde die Türkei keine der Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte umsetzen.

Das erstinstanzliche Urteil wurde gefällt, dieses Urteil besteht im Berufungsverfahren als Urteil fort. Daher liegt die Bewertung hier derzeit dem Gericht vor. Wir werden alle gemeinsam abwarten, wie das Gericht entscheiden wird.“


Nachrichtenquelle: 12punto

Justizminister Yılmaz Tunç Selahattin Demirtaş