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Eilmeldung zu den Schwestern Nihal und Bahar Candan

Der Anwalt der Schwestern Bahar und Nihal Candan, die im Rahmen einer von der Generalstaatsanwaltschaft Küçükçekmece geführten Untersuchung wegen "Geldwäsche" inhaftiert wurden, hatte am 20. November beim Justizpalast Küçükçekmece einen Antrag auf Haftprüfung eingereicht. Das Gericht hat nun eine Entscheidung zu diesem Antrag getroffen.

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Eilmeldung zu den Schwestern Nihal und Bahar Candan

Müslim SARIYAR/12punto.com.tr

Im Rahmen einer von der Generalstaatsanwaltschaft Küçükçekmece geführten Untersuchung wurde gegen die Social-Media-Phänomene Alisya Bahar Candan, die in der Öffentlichkeit als Nihal Candan bekannte Gülnihal Çiçek sowie Hacı İsrafil Sağlam ein Haftbefehl wegen des Vorwurfs der 'Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung' erlassen. Die am 14. November festgenommenen Schwestern Nihal und Bahar Candan wurden am 16. November wegen des Vorwurfs der 'Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung' inhaftiert und in ein Gefängnis überstellt.

HAFTPRÜFUNGSANTRAG ABGELEHNT

Nach der Inhaftierung der Schwestern Nihal und Bahar Candan reichten ihre Anwälte am 20. November einen Antrag ein, in dem sie gegen die Haftbeschwerde einlegten und die Freilassung forderten. Sollte eine Freilassung nicht möglich sein, wurde die Entlassung unter gerichtlicher Aufsicht beantragt. Das Gericht, das den Haftprüfungsantrag für die Schwestern Nihal und Bahar Candan prüfte, lehnte diesen ab.

SIE WAREN WEGEN DIESES VORWURFS INHAFTIERT WORDEN

Die Schwestern Bahar und Nihal Candan waren am 16. November vom Friedensstrafgericht Küçükçekmece inhaftiert worden.

Das Gericht begründete die Inhaftierung wie folgt:

"Unter Berücksichtigung der Aussagen der Verdächtigen in der Akte, der Erklärungen der Kläger, aller in der Akte enthaltenen Informationen und Dokumente, der Zeugenaussagen sowie der Tatsache, dass die Beweise in der Akte noch nicht vollständig gesammelt wurden, wurde unter Berücksichtigung der gesetzlich vorgesehenen Unter- und Obergrenzen der Strafe für die vorgeworfene Tat entschieden, dass Fluchtgefahr besteht. Da es sich zudem um ein Katalogdelikt handelt, wurde festgestellt, dass Maßnahmen der gerichtlichen Aufsicht keine ausreichende und wirksame rechtliche Kontrolle gewährleisten würden, weshalb die Inhaftierung angeordnet wurde."


Nachrichtenquelle: Müslim Sarıyar

Bahar Candan Nihal Candan