Eilmeldung: Zwangsverwaltung für Hat Holding und Investco Holding angeordnet
Gegen die Hat Holding A.Ş. und die Investco Holding A.Ş., gegen die Vorwürfe wegen „Verstoßes gegen das Kapitalmarktgesetz“ und „Geldwäsche“ erhoben wurden, wurde die Beschlagnahmung sämtlicher Vermögenswerte verhängt. Auf Beschluss des 3. Friedensgerichts Istanbul wurde der Einlagensicherungsfonds (TMSF) als Zwangsverwalter für beide Holdinggesellschaften eingesetzt.
Im Rahmen der Ermittlungen der Istanbuler Generalstaatsanwaltschaft wegen Verstößen gegen das Kapitalmarktgesetz und Geldwäsche wurde die Beschlagnahmung der Vermögenswerte der Hat Holding A.Ş. und der Investco Holding A.Ş. angeordnet. Gemäß dieser Entscheidung hat das 3. Friedensgericht Istanbul die Ernennung des Einlagensicherungsfonds (TMSF) zum Zwangsverwalter für beide Unternehmen genehmigt.
Die Erklärung der Generalstaatsanwaltschaft lautet wie folgt:
„Im Rahmen des von unserem Büro für die Untersuchung von Terrorismusfinanzierung und Geldwäsche geführten Ermittlungsverfahrens mit der Aktennummer 2024/293366 werden die Tatbestände des Verstoßes gegen das Kapitalmarktgesetz, der Bildung einer kriminellen Vereinigung sowie der Geldwäsche aus Straftaten untersucht.
Im Zuge des Verfahrens wurde festgestellt, dass die als materiell verantwortliche Hat Holding Anonim Şirketi und die Investco Holding Anonim Şirketi Finanzberichte manipuliert, durch unbegründete KAP-Erklärungen Marktbewegungen gesteuert, durch konzertiertes Handeln kursbeeinflussende Transaktionen durchgeführt, durch die Zusammenführung unverbundener Personen aus verschiedenen Kreisen versucht haben, öffentliches Vertrauen zu erwecken, und durch den Versuch, ein seriöses Image aufzubauen, um frühere verwaltungsrechtliche Sanktionen zu verschleiern, das öffentliche wirtschaftliche Vertrauen erschüttert haben. Um die Herkunft der durch diese Methoden erlangten unrechtmäßigen Gewinne zu verschleiern, wurden verschiedene Transaktionen durchgeführt. Aufgrund dieser Aktivitäten wurden die Vermögenswerte der genannten Unternehmen sowie die Aktienanteile der Verdächtigen mit Beschluss des 3. Friedensgerichts Istanbul vom 04.11.2025, Aktenzeichen 2025/11423, beschlagnahmt.
Zur Wahrung der Integrität der Ermittlungen, zur Sicherung der Finanzunterlagen und zum Schutz der Privatanleger wurde mit Beschluss des 3. Friedensgerichts Istanbul, Aktenzeichen 2025/11425, der Einlagensicherungsfonds (TMSF) als Zwangsverwalter für die Verwaltung der beschlagnahmten Anteile bestellt.
Die umfassenden Ermittlungen werden unter Wahrung der Vertraulichkeit und in alle Richtungen fortgesetzt.“
Nachrichtenquelle: 12punto
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