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Eilmeldung: Zwischenentscheidung im Fall Ayhan Bora Kaplan verkündet! 2 Personen freigelassen...

Im Fall Ayhan Bora Kaplan wurde eine Zwischenentscheidung getroffen. Die Angeklagten Furkan Anıl Bahar und Arif Buğra Beşe wurden aus der Haft entlassen.

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Eilmeldung: Zwischenentscheidung im Fall Ayhan Bora Kaplan verkündet! 2 Personen freigelassen...

Im Fall Ayhan Bora Kaplan, der die Türkei in Atem hält und für ein Beben bei der Polizei von Ankara gesorgt hat, wurde eine Zwischenentscheidung verkündet.

Die Verhandlung vor dem 32. Schwurgericht von Ankara gegen 61 Personen, von denen 20 inhaftiert sind, im Zusammenhang mit der kriminellen Vereinigung von Ayhan Bora Kaplan wurde im Sincan-Gefängnis fortgesetzt.

Die Freilassung der Angeklagten Furkan Anıl Bahar und Arif Buğra Beşe wurde beschlossen.

Der nächste Verhandlungstermin wurde auf den 9. September vertagt.

12punto-Autorin Müyesser Yıldız berichtete wie folgt über die Geschehnisse in der Verhandlung:

Die Verhandlung, die vom 32. Schwurgericht von Ankara im Gerichtssaal des Sincan-Gefängniskomplexes geführt wurde, begann mit den Erklärungen der Anwälte des Angeklagten Mahmut Gökhan Çanga. Rechtsanwalt Mert Doğan erklärte, sein Mandant werde beschuldigt, Semih Arslan getötet zu haben, und erinnerte daran, dass zwei anonyme Zeugen, die diese Behauptung aufgestellt hatten, ihre Aussagen zurückgezogen hätten und der andere Zeuge angegeben habe, von der Polizei gelenkt worden zu sein. RA Doğan behauptete, er sei 15 Tage später im Justizgebäude anlässlich einer anderen Operation dem bekannten Kommissar begegnet, der die Aussage von Mahmut Gökhan Çanga aufgenommen hatte, und dieser habe nach einer Frage zu Mahmut Gökhan Çanga gesagt: „Eigentlich wissen wir, dass es sich bei dieser Sache nicht um einen Mord handelt.“

Çangas andere Anwältin, Ela Leyla Umur, erklärte, dieser Fall sei zu einem blinden Kampf geworden und sagte: „Der anonyme Zeuge M7 hat erklärt, dass dies eine Inszenierung sei. Ü5 gab an, Zwang und Gewalt erfahren zu haben. Polizisten wurden verhaftet. Tonaufnahmen sind aufgetaucht. Sogar der KOM-Direktor hat es gestanden. Worüber reden wir hier eigentlich?“

RA Umur wies darauf hin, dass der Gerichtsvorsitzende vor zwei Tagen in einem Gespräch gesagt habe: „Wir schenken Gerüchten keinen Glauben.“ Sie äußerte sich dazu wie folgt:

„Ja, das sagen wir auch. Hier gibt es nicht nur keine konkreten Beweise, es gibt nicht einmal abstrakte Beweise. Wir haben verstanden, dass einige Leute diese Angelegenheit für ihre politischen und persönlichen Zwecke vorangetrieben haben. Diese Operation ist ihnen in den Händen explodiert, und sie selbst wurden inhaftiert. Werden wir diesen Gerüchten Glauben schenken oder nicht?“

Nachdem die Erklärungen der Anwälte abgeschlossen waren, forderte der Staatsanwalt, dessen Stellungnahme eingeholt wurde, die Fortsetzung der Inhaftierung der inhaftierten Angeklagten, die Beibehaltung der gerichtlichen Kontrollmaßnahmen für die nicht inhaftierten Angeklagten, das Abwarten der Haftbefehle für die flüchtigen Angeklagten, insbesondere Serdar Sertçelik, die Annahme der Beitrittsanträge der Nebenkläger sowie die zwangsweise Vorführung der Nebenkläger, die nicht zur Verhandlung erschienen waren.

Das Gericht unterbrach die Verhandlung zur Beratung über die Entscheidung.

Nach der Unterbrechung gab der Gerichtsvorsitzende bekannt, dass die Freilassung von Arif Buğra Beşe und Furkan Anıl Bahar beschlossen wurde.

Bevor der Vorsitzende die Entscheidung verkündete, ergriff Bora Kaplans Anwalt Umut Köroğlu das Wort und erklärte, der verhaftete Kommissar Ufuk Gültekin habe gestanden, dass sie die Aussagen des anonymen Zeugen mit dem Code M7, Serdar Sertçelik, bei der Polizei aufgenommen und als PDF an den Staatsanwalt gesendet hätten, und sagte: „Dies bestätigt unsere Aussagen.“

Die weiteren Zwischenentscheidungen lauten wie folgt:

„Fortsetzung der gerichtlichen Kontrollmaßnahme für die nicht inhaftierten Angeklagten bezüglich eines Ausreiseverbots... Annahme der Beitrittsanträge der Nebenkläger... Abwarten der Vollstreckung der Haftbefehle gegen Serdar Sertçelik und andere flüchtige Angeklagte... Erlass eines Haftbefehls gegen den nicht erschienenen Nebenkläger Murat Yener... Verzicht auf die Anhörung von Muhammet Sağ, der ins Ausland geflohen ist und dessen Adresse nicht ermittelt werden konnte... Durchführung eines Augenscheins am 29. Mai in der Wohnung, in der sich der angeblich ermordete Semih Arslan aufgehalten haben soll...“

Nach der Entscheidung reagierten Angehörige der Angeklagten gegenüber dem Gericht und den Journalisten, während die Verhandlung auf den 9. September vertagt wurde.


Nachrichtenquelle: 12punto

Polizei Ankara Ayhan Bora Kaplan Haftentlassung