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Einspruch gegen Wahlergebnisse bis zum 14. April möglich

Einsprüche gegen die Ergebnisse der allgemeinen Kommunalwahlen können bei den Wahlbehörden der Landkreise bis morgen um 15:00 Uhr, bei den Wahlbehörden der Provinzen bis Freitag, den 5. April, um 17:00 Uhr und beim Hohen Wahlausschuss (YSK) bis Mittwoch, den 10. April, um 17:00 Uhr eingereicht werden.

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Einspruch gegen Wahlergebnisse bis zum 14. April möglich

Die Einspruchsfristen für die Ergebnisse der allgemeinen Kommunalwahlen wurden festgelegt. Einsprüche bei den Wahlbehörden der Landkreise können bis morgen um 15:00 Uhr und bei den Wahlbehörden der Provinzen bis Freitag, den 5. April, um 17:00 Uhr eingereicht werden. Als Frist für Einsprüche beim Hohen Wahlausschuss (YSK) wurde Mittwoch, der 10. April, um 17:00 Uhr bekannt gegeben. Die Frist für außerordentliche Einsprüche beginnt am Sonntag, den 7. April, um 17:00 Uhr und endet am Sonntag, den 14. April, um 17:00 Uhr.

Nach den vorläufigen Ergebnissen der Wahl, bei der die neuen Kommunalverwalter bestimmt wurden, errangen die CHP 35, die AKP 24, die DEM-Partei 10, die MHP 8, die Yeniden Refah Partisi 2, die BBP 1 und die İYİ-Partei 1 Bürgermeisterämter.

Die Fristen für Einsprüche und Beschwerden gegen die Verfahren der Wahlvorstände sind im entsprechenden Gesetz und im Wahlkalender enthalten. Einsprüche gegen die Protokolle und Entscheidungen der Wahlvorstände werden von den Wahlbehörden der Landkreise bis Donnerstag, den 4. April, um 17:00 Uhr geprüft. Einsprüche gegen die Entscheidungen der Wahlbehörden der Landkreise werden von den Wahlbehörden der Provinzen bis Sonntag, den 7. April, um 17:00 Uhr abgeschlossen. Einsprüche gegen die Protokolle der Wahlbehörden der Provinzen und die Zusammenfassungsprotokolle der Provinzen können bis Mittwoch, den 10. April, um 17:00 Uhr beim YSK eingereicht werden.


Nachrichtenquelle: AA

Hoher Wahlausschuss Kommunalwahlen vom 31. März