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Engin Polat wurde aus der Haft entlassen

Gegen Engin Polat, der wegen Geldwäsche inhaftiert war und dem bis zu 40 Jahre Haft drohen, sowie drei weitere inhaftierte Angeklagte wurde ein Haftentlassungsbeschluss erlassen. Im Fall Polat gibt es nun keine Inhaftierten mehr. Ein Einspruch gegen die Freilassung von Engin Polat wurde zurückgewiesen.

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Engin Polat wurde aus der Haft entlassen

Im Fall von Dilan Polat und Engin Polat, der in der Türkei aufmerksam verfolgt wird, wurde eine Zwischenentscheidung verkündet.

Der Prozess gegen 28 Angeklagte, darunter 4 Inhaftierte, in dem Dilan und ihr Ehemann Engin Polat wegen drei verschiedener Straftaten zu jeweils 20 bis 40 Jahren Haft verurteilt werden sollen, wurde am dritten Tag fortgesetzt.

Der inhaftierte Angeklagte Ahmet Gün erschien persönlich vor dem 2. Strafgericht erster Instanz von Anadolu. Die anderen inhaftierten Angeklagten Engin Polat, Alper Kürşat Polat und Sezgin Polat wurden per Video- und Audiosystem (SEGBİS) zur Verhandlung zugeschaltet.

Die nicht inhaftierten Angeklagten, darunter Dilan Polat, sowie ihre Anwälte waren ebenfalls bei der Verhandlung anwesend.

KEINE INHAFTIERTEN MEHR IM FALL POLAT

Das Gericht entschied unter Berücksichtigung der bereits verbüßten Haftzeit und der aktuellen Beweislage, die inhaftierten Angeklagten Engin Polat, Sezgin Polat, Alper Kürşat Polat und Ahmet Gün aus der Haft zu entlassen.

Das Gericht ordnete für die entlassenen Angeklagten als Maßnahme der richterlichen Kontrolle ein Ausreiseverbot an.

Die Anwesenden im Gerichtssaal begrüßten die Entscheidung zur Haftentlassung mit Applaus.

EINSPRUCH ZURÜCKGEWIESEN

Die Generalstaatsanwaltschaft Istanbul wies den Einspruch gegen die Haftentlassung von Engin Polat zurück. Engin Polat und die drei weiteren Angeklagten, für die eine Haftentlassung beschlossen wurde, werden sich nun in Freiheit verantworten.

WAS WAR GESCHEHEN?

Bei den am 1. November 2023 und in der Folgezeit in 6 Provinzen mit Zentrum in Istanbul durchgeführten Operationen waren 24 Verdächtige festgenommen worden, darunter Dilan Polat und ihr Ehemann Engin Polat.

Im Rahmen der Ermittlungen wurden 16 der Verdächtigen, darunter Dilan Polat, Engin Polat und Sinem Sıla Doğu, inhaftiert; das Gericht ordnete zudem die Bestellung von Treuhändern für 27 Unternehmen an.

Das Friedensgericht entschied bei der monatlichen Haftprüfung am 14. Juni, dass Dilan Polats Geschwister Can und Sinem Sıla Doğu sowie Can Polat, Gökay Bekar, Halit Polat, Harun Abak, Metin Yılmaz, Mustafa Özalp, Nilgün Yılmaz, Uğurcan Ayyıldız und Zekai Tepe unter richterlicher Aufsicht aus der Haft entlassen werden.

Dilan Polats Anwältin Sevinç Horoz hatte am 19. August beim 8. Schwurgericht von Anadolu einen Antrag auf Haftprüfung gestellt. In diesem Rahmen wurde die Haftentlassung von Dilan Polat beschlossen.

AUS DER ANKLAGESCHRIFT

In der von der Generalstaatsanwaltschaft Anadolu erstellten Anklageschrift wird bewertet, dass illegal erlangte Gelder mittels der „Cold-Wallet-Methode“ ohne Einspeisung in das System transferiert und gewaschen wurden. Es wird ausgeführt, dass die Organisation während dieser Aktivitäten dank der Bekanntheit, die sie in kurzer Zeit erlangt hatte, auch einige reale kommerzielle Aktivitäten durchführte und auf diese Weise versuchte, die Verfolgung und Kontrolle zu erschweren, was einen der markantesten Aspekte von Geldwäschestraftaten darstellt.

In der Anklageschrift wird dargelegt, dass versucht wurde, die durch illegale Wetten erlangten und durch Beweise gesicherten Gelder zu verschleiern, und dass mehrere Unternehmen gegründet wurden, um den Anschein zu erwecken, der Reichtum stamme aus echten Handelsgeschäften. Es wird angegeben, dass während der Aktivitäten dieser Unternehmen gefälschte Rechnungen für nicht existierende Geschäfte und Transaktionen ausgestellt und verwendet wurden und dass neben den gesetzlich vorgeschriebenen Büchern externe geheime Aufzeichnungen geführt wurden.

In der Anklageschrift wird zudem die Einziehung aller 31 in die Ermittlungen einbezogenen Unternehmen sowie aller Immobilien, Fahrzeuge und sonstigen Vermögenswerte dieser Unternehmen zugunsten des Staates gefordert.

In der Anklageschrift, in der für Dilan und Engin Polat wegen „Gründung und Leitung einer kriminellen Vereinigung“, „Geldwäsche aus Straftaten“ und „Verstoß gegen das Gesetz über die Organisation von Wetten und Glücksspielen bei Fußball- und anderen Sportveranstaltungen“ jeweils eine Haftstrafe von insgesamt 20 bis 40 Jahren gefordert wird, werden auch für die anderen Angeklagten je nach Delikt unterschiedliche Haftstrafen beantragt.


Nachrichtenquelle: AA

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