Entscheidung aus Großbritannien zu Asma al-Assad
Großbritannien hat erklärt, dass Asma al-Assad, gegen die Reisebeschränkungen verhängt wurden, nicht in das Land einreisen darf. Wie bekannt ist, befindet sich Assad seit einiger Zeit in Krebsbehandlung.
Quellen aus dem britischen Premierministeramt erklärten, dass Asma al-Assad, die britische Ehefrau des ehemaligen syrischen Machthabers Baschar al-Assad, der nach Russland geflohen ist, eine Person sei, gegen die Reisebeschränkungen verhängt wurden, und dass sie nicht nach Großbritannien einreisen dürfe.
In Berichten der britischen Medien wurde festgehalten, dass Asma al-Assad an Krebs leide und ihre Überlebenschance bei 50 Prozent liege.
Während behauptet wird, dass Assad die Absicht habe, sich von seiner Frau scheiden zu lassen und sie für die Behandlung nach Großbritannien zurückkehren wolle, wurde zudem gemutmaßt, dass ihr Vater Fawaz Akhras, der eine Privatklinik in London betreibt, von Großbritannien nach Russland gereist sei, um seine Tochter zu unterstützen.

Quellen aus dem britischen Premierministeramt betonten, dass Asma al-Assad, die ihre Krebsbehandlung in Großbritannien fortsetzen möchte, nicht in das Land zurückkehren könne, in dem sie geboren wurde und dessen Staatsbürgerschaft sie besitzt.
Die Quellen des Premierministeramts erklärten, dass Asma al-Assad über keine gültigen Reisedokumente verfüge, da sie ihren britischen Reisepass, der 2020 abgelaufen ist, nicht verlängert habe.
Die Zeitung The i Paper erinnerte daran, dass Asma al-Assad, deren Reisepass abgelaufen ist, zudem Sanktionen wie Reisebeschränkungen und das Einfrieren von Vermögenswerten unterliege.
Gegenüber der Zeitung erklärten Quellen aus dem Premierministeramt, dass eine Einreise Assads nach Großbritannien aufgrund der verhängten Sanktionen nicht möglich sei.

Innenministerin Yvette Cooper, die über die Befugnis verfügt, die Staatsbürgerschaft zu entziehen, hatte bereits erklärt, dass Asma al-Assad keine Einreiseerlaubnis erteilt werde.
Der britische Außenminister David Lammy hatte am 9. Dezember in einer Erklärung vor dem Unterhaus bezüglich der Möglichkeit einer Rückkehr Assads nach Großbritannien gesagt: "Sie ist eine sanktionierte Person und wird hier nicht willkommen sein."
Nachrichtenquelle: AA
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