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Entscheidung der BTK betrifft Millionen: Nicht verifizierbare Anschlüsse werden abgeschaltet

Mit den neuen, im Amtsblatt veröffentlichten Vorschriften der BTK wurden die Identitätsprüfungsverfahren für Telefon- und Internetabonnements neu gestaltet. In der Praxis, in der die Nutzung von Chip-Ausweisen und NFC verbreitet werden soll, werden Abonnenten vierteljährlich überprüft; Anschlüsse, die nicht verifiziert werden können, können nach Ablauf bestimmter Fristen für die Nutzung gesperrt werden.

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Entscheidung der BTK betrifft Millionen: Nicht verifizierbare Anschlüsse werden abgeschaltet

Die Behörde für Informations- und Kommunikationstechnologien (BTK) hat Änderungen an zwei separaten Verordnungen vorgenommen, die sich auf Abonnementprozesse und Identitätsprüfungsverfahren im Bereich der elektronischen Kommunikation beziehen.

Die im Amtsblatt veröffentlichten Regelungen bringen neue Anwendungen in vielen Bereichen mit sich, von neuen Telefon- und Internetabonnements bis hin zur Überprüfung bestehender Abonnements.

NEUE ÄRA DER IDENTITÄTSPRÜFUNG BEI ABONNEMENTS

Mit der Änderung können Abonnementverträge sowohl schriftlich als auch elektronisch abgeschlossen werden. Vor Abschluss des Vertrags wird die Identität des Antragstellers jedoch durch Methoden wie elektronische Ausweisdokumente, Passwörter, Gesichtserkennung oder Fingerabdruck-Zusammenfassungen überprüft.

Bei Anträgen, die elektronisch gestellt werden, können die Verifizierungsprozesse aus der Ferne durchgeführt werden. Bei persönlichen Vorgängen kann zusätzlich zum Ausweisdokument eine Videoaufzeichnung des Vorgangs erstellt werden.

CHIP-AUSWEIS UND NFC-UNTERSTÜTZUNG

Im Rahmen der Regelung wurden auch die Definitionen für kontaktbehaftete elektronische Ausweisdokumente (TEKB) und elektronische Ausweisdokumente mit Nahfeldkommunikationsfunktion (YAKB) aktualisiert.

Dementsprechend kann die elektronische Verifizierung unter Verwendung von Chip-Ausweiskarten und Ausweisdokumenten mit NFC-Funktion durchgeführt werden. Zudem kann der Identitätsprüfungsprozess über die mobile Anwendung e-Devlet mit NFC-Unterstützung abgewickelt werden.

SEPARATER VERIFIZIERUNGSMECHANISMUS FÜR AUSLÄNDER

Die Identitätsprüfung von Ausländern, die über kein elektronisches Ausweisdokument verfügen, erfolgt über die Register der Migrationsbehörde.

In der mobilen Anwendung der Migrationsbehörde wird die Verifizierung durch den Vergleich eines Live-Bildes mit dem Foto in den offiziellen Unterlagen sichergestellt. Für Ausländer mit einem elektronischen Ausweisdokument kann die NFC-basierte Verifizierungsmethode verwendet werden.

Die Verifizierungsprozesse für Mitarbeiter diplomatischer Vertretungen und deren Familienangehörige werden über das Außenministerium abgewickelt.

KEINE NEUEN ANSCHLÜSSE MIT NICHT VERIFIZIERBAREN DOKUMENTEN

Mit der neuen Regelung können, abgesehen von den in der Verordnung genannten Ausnahmen, keine neuen Abonnementverträge mit Identitätsdokumenten abgeschlossen werden, die elektronisch nicht verifiziert werden können.

In diesem Zusammenhang wurde die Eröffnung neuer Anschlüsse mit Dokumenten ohne Identitätsprüfungsfunktion eingeschränkt.

BEGRENZUNG DER ANZAHL DER ANSCHLÜSSE

Mit der Verordnungsänderung wurden Betreiber zudem verpflichtet, keine neuen Abonnements auf den Namen derselben Person über das von der BTK festgelegte Limit hinaus zu erstellen.

Damit soll die Anzahl der auf eine Person registrierten Anschlüsse effektiver nachverfolgt werden.

ABONNEMENTS WERDEN REGELMÄSSIG ÜBERPRÜFT

Gemäß den neuen Regeln werden Betreiber vierteljährlich den Aktivitätsstatus aller ihrer Abonnenten überprüfen.

Bei natürlichen Personen als Abonnenten sowie bei autorisierten Personen von Firmenabonnements erfolgt die Verifizierung über das Identitätsfreigabesystem mittels der türkischen Identitätsnummer oder der ausländischen Identitätsnummer. Bei Firmenabonnements wird zudem anhand offizieller Register geprüft, ob die juristische Person weiterhin besteht.

NICHT VERIFIZIERBARE ANSCHLÜSSE KÖNNEN ABGESCHALTET WERDEN

Sollte die Aktivität des Abonnements infolge der durchgeführten Kontrollen nicht verifiziert werden können, wird der Betreiber zunächst eine Benachrichtigung per SMS versenden.

Kann die Verifizierung nicht innerhalb von 30 Tagen nach der Benachrichtigung erfolgen, wird der Anschluss eingeschränkt. Sollte die Verifizierung nicht innerhalb von 90 Tagen abgeschlossen werden, wird der betreffende Anschluss abgeschaltet.

Bei Firmenabonnements wird der Anschluss nicht abgeschaltet, wenn lediglich die autorisierte Person nicht verifiziert werden kann. Bis zur Definition eines neuen Bevollmächtigten können jedoch keine Abonnementvorgänge durchgeführt werden.

ANWENDUNGSDATUM STEHT FEST

Die im Amtsblatt veröffentlichten Verordnungsänderungen treten am 25. Juni 2026 in Kraft.


Nachrichtenquelle: 12punto