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Entscheidung der Zentralbank zur Mindestreserve

Der von der Zentralbank auf Lira-Einlagen angewandte Mindestreservesatz wurde auf 17 Prozent festgelegt.

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Entscheidung der Zentralbank zur Mindestreserve

Die Zentralbank hat bekannt gegeben, dass der Mindestreservesatz für kurzfristige Einlagen in türkischer Lira von 15 Prozent auf 17 Prozent angehoben wurde.

Laut der Mitteilung der TCMB bezüglich des im heutigen Amtsblatt veröffentlichten „Kommuniqués zur Änderung des Kommuniqués über Mindestreserven“ hat die Zentralbank unter Berücksichtigung des gestiegenen Anteils an Lira-Einlagen beschlossen, einige Vereinfachungsschritte einzuleiten.

Die Mindestreservesätze für Lira-Einlagen sowie der in Lira zu bildende Mindestreservesatz für Fremdwährungseinlagen (Devisen) wurden geändert.

Demnach wurde der Satz für kurzfristige Lira-Einlagen von 15 Prozent auf 17 Prozent angehoben, während der Satz für die Lira-Bildung bei Fremdwährungseinlagen von 5 Prozent auf 4 Prozent gesenkt wurde. Die Mindestreserven werden am 6. Dezember 2024 gebildet.

Das Ziel für den Anteil der Lira-Einlagen juristischer Personen wurde aufgehoben.

Das Gesamtziel für den Übergang von währungsgeschützten Einlagen (KKM) in Lira sowie deren Erneuerung wurde ebenfalls von 75 Prozent auf 70 Prozent gesenkt.


Nachrichtenquelle: 12punto

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