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Entscheidung des RTÜK bezüglich Werbespots

Der Hohe Rat für Rundfunk und Fernsehen (RTÜK) hat mitgeteilt, dass aufgrund anhaltender Verstöße trotz aller Warnungen ein strengerer Überwachungsprozess für Werbespots eingeleitet wurde.

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Entscheidung des RTÜK bezüglich Werbespots

In einer Erklärung des Hohen Rates für Rundfunk und Fernsehen (RTÜK) wurde daran erinnert, dass der Hohe Rat im Rahmen des Gesetzes Nr. 6112 über die Gründung und Rundfunkdienste von Radio- und Fernsehanstalten alle in der Türkei sendenden Radio- und Fernsehsender reguliert und beaufsichtigt.

In der Erklärung, in der darauf hingewiesen wurde, dass die Inhaltskontrollen der Radio- und Fernsehsendungen von den Experten des Hohen Rates "sorgfältig und ununterbrochen" durchgeführt werden, wurde festgehalten, dass bei den jüngsten Untersuchungen Verstöße gegen die gesetzlichen Bestimmungen sowohl hinsichtlich des Inhalts als auch der Dauer von kommerziellen Kommunikationssendungen festgestellt wurden.

In der Erklärung hieß es: "Als Hoher Rat für Rundfunk und Fernsehen haben wir unsere gut gemeinten Warnungen bezüglich kommerzieller Kommunikationssendungen, die gegen das Gesetz Nr. 6112 verstoßen, von Zeit zu Zeit sowohl durch Pressemitteilungen als auch durch bilaterale Gespräche ausgesprochen, jedoch wurde festgestellt, dass unsere Sender in dieser Hinsicht nicht die erforderliche Sorgfalt walten lassen."

MAXIMALE WERBEDAUER PRO STUNDE BETRÄGT 12 MINUTEN

In der Erklärung, in der darauf aufmerksam gemacht wurde, dass die maximale Werbedauer innerhalb eines Zeitraums von einer Stunde 12 Minuten beträgt, wurde darauf hingewiesen, dass einige Mediendiensteanbieter diese Dauer überschreiten, wodurch sie sowohl das Wettbewerbsumfeld schädigen als auch gegenüber ihren regelkonformen Mitbewerbern unfair handeln.

In der Erklärung, in der mitgeteilt wurde, dass auch Verstöße wie die Erhöhung der Lautstärke während der Werbespots und Schleichwerbung festgestellt wurden, wurde Folgendes festgehalten:

"Produktplatzierungen werden nicht in der gesetzlich zulässigen Weise durchgeführt. Es wurde festgestellt, dass bei Produktplatzierungen die redaktionelle Unabhängigkeit der Mediendiensteanbieter beeinträchtigt wird, der Miet- oder Kauf von Produkten oder Dienstleistungen direkt gefördert wird und eine übermäßige Betonung des Produkts erfolgt. Nach diesen Feststellungen hat unser Hoher Rat beschlossen, einen strengeren Überwachungsprozess für Werbespots einzuleiten.

Die Einhaltung der oben genannten Grundregeln liegt im eigenen Interesse aller unserer Sender. Andernfalls erklären wir hiermit ausdrücklich, dass wir unsere Sanktionsbefugnisse gemäß dem Gesetz Nr. 6112 ohne Zögern anwenden werden."

 


Nachrichtenquelle: AA

Rundfunk- und Fernseh-Oberrat Werbung RTÜK