Entscheidung zu 'Preislisten' für Restaurants, Cafés und Konditoreien
Gemäß der im Amtsblatt veröffentlichten Verordnung wird es ab dem 1. Januar für Gaststätten, Restaurants, Cafés und Konditoreien zur Pflicht, Preislisten am Eingang und auf den Tischen auszulegen.
Das Handelsministerium hat eine Neuregelung für Preislisten erlassen. Laut der im Amtsblatt veröffentlichten Entscheidung sind Unternehmen verpflichtet, je nach Art der Dienstleistung und der Art und Weise, wie sie dem Verbraucher angeboten wird, eine Preisliste im Betrieb auszuhängen.
Gaststätten, Restaurants, Cafés und ähnliche Betriebe, die Speisen und Getränke anbieten, müssen ihre Preislisten an den Eingangstüren und auf den Tischen platzieren.
Die Anwendung tritt am 1. Januar 2024 in Kraft.
In der Entscheidung heißt es:
"Vom Handelsministerium:
VERORDNUNG ZUR ÄNDERUNG DER
PREISAUSZEICHNUNGSVERORDNUNG
ARTIKEL 1- Der erste Absatz von Artikel 8 der Preisauszeichnungsverordnung, die im Amtsblatt vom 28.06.2014 mit der Nummer 29044 veröffentlicht wurde, wurde wie folgt geändert.
“(1) Je nach Art der Dienstleistung und der Art und Weise, wie sie dem Verbraucher angeboten wird, sind Dokumente, Schilder, Tafeln und Ähnliches zu Tarifen und Preislisten in dem Betrieb, in dem die Dienstleistung erbracht wird, sowie in Gaststätten, Restaurants, Cafés, Konditoreien und ähnlichen Betrieben, in denen Speisen und Getränke angeboten werden, vor der Eingangstür des Betriebs und auf den Tischen, an denen die Dienstleistung erbracht wird, so anzubringen, aufzustellen oder auszulegen, dass sie für die Verbraucher leicht zu sehen und zu lesen sind.”
ARTIKEL 2- Diese Verordnung tritt am 1.1.2024 in Kraft.
ARTIKEL 3- Die Bestimmungen dieser Verordnung werden vom Handelsminister ausgeführt."

Nachrichtenquelle: 12punto
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