Er war zu 18 Jahren und 9 Monaten Haft verurteilt worden: Yusuf Ziya Gümüşel, der seine 6-jährige Tochter mit seinem Anhänger verheiratete, wurde aus der Haft entlassen
Der Einspruch gegen die Inhaftierung des Hiranur-Stiftungsgründers Yusuf Ziya Gümüşel, der zu 18 Jahren und 9 Monaten Haft verurteilt worden war, wurde aus gesundheitlichen Gründen stattgegeben. Das Gericht entschied, Gümüşel unter Auflagen wie Hausarrest und einem Ausreiseverbot aus der Haft zu entlassen.
Der Gründer der Hiranur-Stiftung, Yusuf Ziya Gümüşel, der wegen der religiösen Verheiratung seiner 6-jährigen Tochter mit einem seiner Anhänger zu 18 Jahren und 9 Monaten Haft verurteilt worden war, wurde aufgrund seines Gesundheitszustands unter der Auflage von Hausarrest und einem Ausreiseverbot aus der Haft entlassen.
In der Anklageschrift, die im Rahmen der Ermittlungen wegen sexuellen Missbrauchs eines minderjährigen Mädchens in Istanbul erstellt und vom 2. Schwurgericht von Anadolu angenommen wurde, war für den Angeklagten Kadir İstekli wegen "qualifizierten sexuellen Übergriffs" und "qualifizierten sexuellen Missbrauchs eines Kindes" eine Haftstrafe von nicht weniger als 30 Jahren gefordert worden. Für Yusuf Ziya Gümüşel und Fatıma Gümüşel wurde eine Haftstrafe von nicht weniger als 18 Jahren wegen "Beihilfe zum qualifizierten sexuellen Missbrauch eines Kindes" beantragt.
GESUNDHEITSZUSTAND ALS BEGRÜNDUNG ANGEFÜHRT
Wie die Journalistin Ceylan Sever berichtet, wurde der zu 18 Jahren und 9 Monaten Haft verurteilte Yusuf Ziya Gümüşel unter Anwendung von richterlichen Kontrollmaßnahmen wie Hausarrest und einem Ausreiseverbot aufgrund gesundheitlicher Probleme aus der Haft entlassen.
Gümüşel und sein Anwalt hatten unter Berufung auf seinen Gesundheitszustand Einspruch gegen die Inhaftierung eingelegt.
Die 20. Strafkammer des Regionalgerichts Istanbul, die den Antrag prüfte, kam zu dem Schluss: „Unter Berücksichtigung der dem Gericht vorgelegten medizinischen Berichte des Angeklagten, der Tatsache, dass aus demselben Grund bereits das Institut für Rechtsmedizin angerufen wurde, und unter Würdigung des gesamten Akteninhalts, bestehen die Gründe für die Inhaftierung zwar weiterhin, jedoch ist es angesichts des Gesundheitszustands gemäß den Berichten ausreichend, ihn unter richterliche Aufsicht zu stellen, anstatt ihn in Haft zu belassen.“
Das Gericht entschied, Gümüşel unter den Auflagen von Hausarrest und einem Ausreiseverbot aus der Haft zu entlassen. In der Entscheidung wurde zudem darauf hingewiesen, dass Rechtsmittel gegen diesen Beschluss zulässig sind.
DANKESBOTSCHAFT VON CÜBBELİ AHMET
Ahmet Mahmut Ünlü, in der Öffentlichkeit bekannt als Cübbeli Ahmet Hoca, äußerte sich nach der Haftentlassung über seinen Social-Media-Account.
In seiner Erklärung sagte Ünlü: „Ich sehe es als meine Pflicht an, allen autorisierten und nicht autorisierten Personen, die zu seiner Freilassung beigetragen haben, der Yeni-Şafak-Gemeinschaft, von der ich weiß, dass sie sich in dieser Angelegenheit besonders eingesetzt hat, obwohl wir in einigen Punkten wichtige Meinungsverschiedenheiten haben, und allen Muslimen, die mit ihren Gebeten als größte Hilfe unterstützt haben, bei dieser Gelegenheit zu danken.“
Nachrichtenquelle: 12punto
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