Ergebnisse der Stipendien- und Studienkreditanträge des Ministeriums für Jugend und Sport bekannt gegeben
Die Ergebnisse der GSB-Stipendien- und Studienkreditanträge, die von der Generaldirektion für Kredite und Wohnheime des Ministeriums für Jugend und Sport zur finanziellen Unterstützung von Studierenden im Hochschulwesen ausgezahlt werden, wurden bekannt gegeben.
Der Minister für Jugend und Sport, Osman Aşkın Bak, gab über sein Social-Media-Konto bekannt, dass die Ergebnisse der Anträge für das GSB-Stipendium und den Studienkredit für das akademische Jahr 2024-2025 vorliegen.
Minister Bak erklärte: "Liebe junge Menschen, die Ergebnisse der GSB-Stipendien- und Studienkreditanträge wurden bekannt gegeben. Ich wünsche euch allen viel Erfolg. Vergesst nicht, eure Verpflichtungserklärungen bis zum 8. November um 23.59 Uhr über e-Devlet zu bestätigen."
Studierende, denen ein Stipendium oder ein Studienkredit bewilligt wurde, müssen ihre Verpflichtungserklärungen bis spätestens 8. November um 23.59 Uhr über e-Devlet bestätigen. Für Studierende, die im Ausland studieren, gilt für die Bestätigung der Verpflichtungserklärung derselbe Termin.
STUDIERENDE UNTER 18 JAHREN
Studierende im Alter von 15 bis 18 Jahren, denen ein Stipendium oder Studienkredit zugewiesen wurde, können die Zustimmung der Erziehungsberechtigten für die Stipendien-/Kreditverpflichtungserklärung geben, indem sie mit den e-Devlet-Passwörtern ihrer Eltern in das System einloggen.
Anschließend können diese Studierenden ihre Verpflichtungserklärungen mit ihren eigenen e-Devlet-Passwörtern bestätigen. Studierende unter 15 Jahren oder Studierende ohne Eltern können ihre Verpflichtungserklärungen gemeinsam mit ihren gesetzlichen Vormündern bei der nächstgelegenen Provinzdirektion für Jugend und Sport oder der Wohnheimverwaltung unter Vorlage der erforderlichen Dokumente (Ausweis, Vormundschaftsbeschluss usw.) bestätigen lassen.
Von Studierenden, die ihr Studium im Ausland fortsetzen und denen ein Stipendium oder Studienkredit zugewiesen wurde, wird verlangt, dass ein in der Türkei ansässiger Bürge bis zum Ende der Arbeitszeit am 25. November bei einem Notar in der Türkei eine Bürgschaftserklärung ausstellen lässt. Da die Bürgschaftserklärungen über das Notariatsinformationssystem (NBS) geprüft werden, müssen die Studierenden keine Dokumente einreichen.
Nachrichtenquelle: 12punto
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