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Erklärung des Präsidenten der Anwaltskammer Istanbul zu Can Atalay

Die Präsidentin der Anwaltskammer Istanbul, Filiz Saraç, erinnerte an das Urteil des Verfassungsgerichts und kritisierte die 13. Schwurgerichtskammer scharf dafür, dass Can Atalay weiterhin inhaftiert ist.

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Erklärung des Präsidenten der Anwaltskammer Istanbul zu Can Atalay

Die begründete Entscheidung des Verfassungsgerichts (AYM) bezüglich des inhaftierten Gezi-Häftlings und TİP-Abgeordneten für Hatay, Can Atalay, wurde im Amtsblatt veröffentlicht. Das Verfassungsgericht, das eine Verletzung der Grundrechte feststellte und die Freilassung anordnete, sprach zudem eine Entschädigung in Höhe von 50.000 TL für immateriellen Schaden zu.

Die Präsidentin der Anwaltskammer Istanbul, Rechtsanwältin Filiz Saraç, veröffentlichte einen Beitrag mit dem Titel ''Die 13. Schwurgerichtskammer Istanbul muss das Urteil des Verfassungsgerichts unverzüglich umsetzen''

''WAS BERÄT DAS GERICHT NOCH''

Die Erklärung von Saraç lautet wie folgt:

''Die 13. Schwurgerichtskammer Istanbul muss das Urteil des Verfassungsgerichts unverzüglich umsetzen!

Das Verfassungsgericht (AYM) hat mit seiner am 27.10.2023 im Amtsblatt veröffentlichten Entscheidung festgestellt, dass das Recht auf Wählbarkeit und politische Betätigung sowie das Recht auf persönliche Freiheit und Sicherheit des Abgeordneten für Hatay und Mitglieds unserer Anwaltskammer, Rechtsanwalt Şerafettin Can Atalay, verletzt wurden. Gemäß Artikel 153 der Verfassung: 'Entscheidungen des Verfassungsgerichts werden sofort im Amtsblatt veröffentlicht und binden die gesetzgebende, vollziehende und rechtsprechende Gewalt, die Verwaltungsbehörden sowie natürliche und juristische Personen.' Trotz des Feststellungsurteils des Verfassungsgerichts: Was berät die 13. Schwurgerichtskammer Istanbul noch!''



Nachrichtenquelle: 12punto

Can Atalay Anwaltskammer Istanbul