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Erklärung der Provinzverwaltung Mardin zum Demonstrationsverbot

Die Provinzverwaltung von Mardin hat bekannt gegeben, dass im gesamten Stadtgebiet jegliche Aktionen und Veranstaltungen für einen Zeitraum von 5 Tagen untersagt sind.

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Erklärung der Provinzverwaltung Mardin zum Demonstrationsverbot

In einer Erklärung der Provinzverwaltung von Mardin wurde mitgeteilt, dass im gesamten Stadtgebiet Aktionen und Veranstaltungen für die Dauer von 5 Tagen verboten wurden. Im Rahmen dieser Entscheidung wurde zudem erklärt, dass Personen, die zu Demonstrationszwecken in die Stadt reisen, die Einreise verweigert wird.

5-TÄGIGES DEMONSTRATIONSVERBOT IN MARDİN

In der Mitteilung der Provinzverwaltung heißt es dazu:

"In Bezug auf den für Dienstag, den 27. Januar 2026, um 13:00 Uhr auf dem Nevruz-Boulevard im Bezirk Nusaybin geplanten Marsch wurde unter Berücksichtigung der jüngsten Ereignisse sowohl innerhalb unseres Landes als auch außerhalb unserer Grenzen sowie deren möglicher Auswirkungen auf unsere Provinz eine detaillierte Bewertung vorgenommen. Dabei wurde beurteilt, dass die geplante Veranstaltung als Vorwand dienen könnte, um vor, während und nach dem Datum des Marsches Aktionen zu intensivieren, die die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährden könnten.

Um den Frieden und die Sicherheit innerhalb der Provinzgrenzen, die Unverletzlichkeit der Person, die Sicherheit in Bezug auf Eigentum und das öffentliche Wohl zu gewährleisten, die Rechte und Freiheiten der Bürger zu schützen, das Auftreten von Gewalttaten zu verhindern und die oben genannten Bedrohungen und Risiken zu beseitigen, hat unsere Provinzverwaltung die Ergreifung der folgenden Maßnahmen innerhalb der Verwaltungsgrenzen der Provinz Mardin für angemessen erachtet."

"Vom Dienstag, dem 27. Januar 2026, um 00:01 Uhr bis zum Samstag, dem 31. Januar 2026, um 23:59 Uhr, sind für einen Zeitraum von 5 Tagen – mit Ausnahme von Veranstaltungen, die von den Ämtern der Provinz- oder Bezirksverwaltung genehmigt werden – alle Arten von Aktionen im öffentlichen Raum (Versammlungen, Märsche, Presseerklärungen, Hungerstreiks, Sitzstreiks, Kundgebungen, das Aufstellen von Ständen, das Errichten von Zelten, das Verteilen von Flugblättern/Broschüren, das Aufhängen von Plakaten/Transparenten usw.) untersagt. Ebenso untersagt sind die Ausreise von Personen und Fahrzeugen aus den Bezirken, von denen angenommen wird, dass sie an den geplanten Märschen teilnehmen wollen, sowie die Einreise/Durchreise/Ausreise von Personen und Fahrzeugen aus anderen Provinzen, bei denen davon ausgegangen wird, dass sie zur Teilnahme an den genannten Versammlungen und Märschen in unsere Provinz kommen. Dies erfolgt gemäß den Artikeln 17 und 19 des Gesetzes über Versammlungen und Demonstrationsmärsche Nr. 2911 sowie den Artikeln 11/A, B und C des Provinzverwaltungsgesetzes Nr. 5442."


Nachrichtenquelle: 12punto

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