Erklärung von Feti Yıldız (MHP) vor der HSK-Wahl
Feti Yıldız von der MHP hat vor der HSK-Wahl im türkischen Parlament eine bemerkenswerte Erklärung abgegeben.
In der Generalversammlung der Großen Nationalversammlung der Türkei (TBMM) wird die Wahl für den Rat der Richter und Staatsanwälte (HSK) stattfinden.
Die HSK-Mitglieder werden aus 15 Kandidaten ausgewählt, die von der Gemischten Kommission aus Mitgliedern der Verfassungs- und Justizausschüsse bestimmt wurden. Bei den Wahlen wird für jedes Mitglied einzeln geheim abgestimmt; sollte keine Mehrheit erreicht werden, kommt ein Losverfahren zur Anwendung.
Feti Yıldız, stellvertretender Vorsitzender der Partei der Nationalistischen Bewegung (MHP) und verantwortlich für Rechts- und Wahlangelegenheiten, gab vor den HSK-Wahlen eine Erklärung ab.
In einem Beitrag auf seinem Social-Media-Konto äußerte sich Yıldız wie folgt:
„In einem Rechtsstaat, in dem die Unschuldsvermutung als Grundlage dient, der Grundsatz 'in dubio pro reo' gilt, niemand gezwungen wird, sich selbst zu belasten, unabhängige und unparteiische Richter an natürlichen Gerichten tätig sind, Verhandlungen öffentlich geführt werden, Prozesse in angemessener Zeit abgeschlossen werden, Beweise unmittelbar erhoben werden, Menschenrechte geachtet werden, eine schützende Justiz etabliert ist und eine gerichtliche Kontrolle besteht, sind wir auf das Rechtswissen und das Gewissen derer angewiesen, die in der Praxis tätig sind.
Die Eigenschaften, die ein Richter besitzen sollte, sind in der Mecelle aufgeführt. In gewisser Weise sind dies die 'Berufsregeln' des Richteramtes. 'Ein Richter muss weise (hakîm), verständig (fehîm), aufrichtig (müstakîm), vertrauenswürdig (emîn), würdevoll (mekîn) und standhaft (metîn) sein.' Ich wünsche den zu wählenden Kollegen viel Erfolg.“
Heute findet in der TBMM die Wahl der HSK-Mitglieder statt.
— Feti Yıldız (@YildizFeti) 20. Mai 2025
In einem Rechtsstaat, in dem die Unschuldsvermutung als Grundlage dient und der Grundsatz 'in dubio pro reo' gilt,
in der niemand gezwungen wird, sich selbst zu belasten,
vor unabhängigen und unparteiischen Gerichten,
an denen gesetzliche Richter tätig sind,
mit öffentlichen Verhandlungen,
und Verfahren innerhalb einer angemessenen Frist...
Nachrichtenquelle: 12punto
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