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Ermittlungserlaubnis war beantragt: Entwicklung um Mansur Yavaş in der Konzert-Untersuchung gegen die Stadtverwaltung Ankara

Das Innenministerium hat dem Bürgermeister der Stadtverwaltung Ankara, Mansur Yavaş, eine Frist von einer Woche eingeräumt, um seine Verteidigung im Rahmen der Untersuchung zu den Konzertausgaben einzureichen.

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Ermittlungserlaubnis war beantragt: Entwicklung um Mansur Yavaş in der Konzert-Untersuchung gegen die Stadtverwaltung Ankara

Die Generalstaatsanwaltschaft Ankara setzt ihre Ermittlungen zu den Vorwürfen der Unregelmäßigkeiten bei den Konzertausgaben der Stadtverwaltung Ankara (ABB) im Zeitraum von 2021 bis 2024 fort.

Während im Rahmen der Untersuchung eine Anklageschrift gegen 14 Personen, von denen sich 5 in Untersuchungshaft befinden, wegen des Vorwurfs der „qualifizierten Veruntreuung“ erstellt wurde, hatte die Generalstaatsanwaltschaft kürzlich eine Ermittlungserlaubnis für den ABB-Bürgermeister Mansur Yavaş beantragt.

Nach dem Antrag der Generalstaatsanwaltschaft beim Innenministerium kam es zu einer bemerkenswerten Entwicklung. Das Ministerium gewährte Mansur Yavaş eine Frist von einer Woche, um seine Verteidigung vorzulegen.

WAS WAR GESCHEHEN?

Die Generalstaatsanwaltschaft Ankara hatte am 8. Oktober 2025 eine Untersuchung gegen die ABB bezüglich der Konzertausgaben eingeleitet. In der Erklärung der Staatsanwaltschaft hieß es: „Gemäß dem vom Zivilinspektorat des Innenministeriums erstellten Bericht, der MASAK-Prüfung, der Prüfung durch den Rechnungshof und den Gutachterberichten wurde festgestellt, dass der Verwaltung durch die Beschaffung von 32 Konzertdienstleistungen ein Schaden in Höhe von 154.453.221,60 TL entstanden ist.“

Von den 14 im Rahmen der Untersuchung festgenommenen Personen wurden 5 inhaftiert, die anderen wurden unter Auflagen der richterlichen Kontrolle freigelassen.

In der erstellten Anklageschrift wurde darauf hingewiesen, dass das Verbrechen der „qualifizierten Veruntreuung“ in Tateinheit begangen wurde, und es wurden Haftstrafen von bis zu 31,5 Jahren für 8 Personen und bis zu 18 Jahren für 6 Personen gefordert.

Nach Abschluss der Anklageschrift beantragte die Generalstaatsanwaltschaft Ankara beim Innenministerium eine Ermittlungserlaubnis mit der Begründung, dass die Vorwürfe gegen Mansur Yavaş und seinen Büroleiter Nevzat Uzunoğlu als „Amtsmissbrauch“ und „Vernachlässigung der Aufsichtspflicht“ zu bewerten seien.


Nachrichtenquelle: 12punto

Innenministerium Mansur Yavaş Ermittlung