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Erneut skandalöse Fatwa vom Diyanet

In einer Antwort auf eine Frage zur Familie erklärte das Diyanet: „Die Erwerbstätigkeit der Frau ist von der Erlaubnis ihres Ehemannes abhängig“

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Erneut skandalöse Fatwa vom Diyanet

Die Liste der umstrittenen Fatwas des Präsidiums für Religiöse Angelegenheiten (Diyanet) ist um eine weitere ergänzt worden. Das Diyanet, das bereits mit zahlreichen Fatwas wie „Es gibt kein Ehehindernis zwischen einem Adoptivelternteil und dem Adoptivkind“, „Man kann sich auch per Telefon, Fax, SMS oder Internet vom Ehepartner scheiden lassen“ und „Mit der linken Hand essen die Teufel“ für Diskussionen sorgte, hat sich nun zum Arbeitsleben von Frauen geäußert.

Wie aus einem Bericht von Sözcü hervorgeht, enthält die auf der Website des Diyanet veröffentlichte Antwort erneut Aussagen, die für viel Gesprächsstoff sorgen werden.

KEINE VERPFLICHTUNG!

Im Bereich „Familien- und Religionsberatung“ auf der Website des Diyanet wurden häufig gestellte Fragen zum Thema Familie beantwortet.

Die Antwort des Diyanet auf die Frage „Ist die Erwerbstätigkeit der Frau von der Erlaubnis des Ehemannes abhängig?“ stieß auf Kritik.

In seiner Fatwa gab das Diyanet folgende Erklärung ab: „Der Islam hat dem Ehemann neben den ihm verliehenen Rechten und Befugnissen im Eheleben auch eine Reihe von Pflichten und Verantwortlichkeiten auferlegt. Dementsprechend ist der Ehemann verpflichtet, die Bedürfnisse seiner Frau wie Wohnraum, Unterhalt und Kleidung im Verhältnis zu seiner wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit zu decken. Da die Verantwortung für die Sicherstellung des Unterhalts beim Ehemann liegt, besteht für die Frau keine Verpflichtung zur Erwerbstätigkeit. Dennoch kann die Frau nach islamischem Verständnis grundsätzlich innerhalb und außerhalb des Hauses arbeiten und ihren Ehemann bei der Deckung der Bedürfnisse der Familie unterstützen. Die Rechtsgelehrten haben auf Basis der entsprechenden Verse die Notwendigkeit gesehen, dass die Frau den legitimen Wünschen ihres Ehemannes gehorcht. In diesem Rahmen ist auch die Erwerbstätigkeit der Frau von der Erlaubnis ihres Ehemannes abhängig.“


Nachrichtenquelle: 12punto

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