Erster Prozesstag im Mordfall Narin Güran
Der Prozess um die in Diyarbakır ermordete 8-jährige Narin Güran beginnt heute. Narins Mutter, ihr Bruder, ihr Onkel sowie Nevzat Bahtiyar, der die Leiche im Bach versteckt haben soll, erscheinen erstmals vor Gericht. Die Angeklagten wurden für die Verhandlung zum Gerichtsgebäude gebracht.
Der Prozess um den Mord an Narin Güran, die am 21. August im Stadtteil Tavşantepe im Bezirk Bağlar in Diyarbakır als vermisst gemeldet worden war und deren lebloser Körper 19 Tage später im Eğertutmaz-Bach gefunden wurde, beginnt heute um 09.00 Uhr.
Im Rahmen der von der Generalstaatsanwaltschaft Diyarbakır geführten Ermittlungen wurden von 23 festgenommenen Verdächtigen 12 inhaftiert, darunter der Onkel Salim, die Mutter Yüksel, der Bruder Enes Güran sowie der Nachbar Nevzat Bahtiyar.
Die Ermittlungen der Generalstaatsanwaltschaft Diyarbakır gegen Salim, Yüksel und Enes Güran sowie den Nachbarn Nevzat Bahtiyar wurden abgeschlossen. Die Anklageschrift, in der für diese vier Angeklagten wegen "gemeinschaftlichen vorsätzlichen Mordes an einem Kind" eine lebenslange Haftstrafe gefordert wird, wurde am 23. Oktober vom 8. Schwurgericht Diyarbakır angenommen.
In der Anklageschrift heißt es: "Obwohl alle Ermittlungsverfahren unter dem Aktenzeichen 2024/46201 unserer Generalstaatsanwaltschaft geführt werden, wurde in Anbetracht der Art und Schwere der den Verdächtigen Salim Güran, Nevzat Bahtiyar, Enes Güran und Yüksel Güran zur Last gelegten Straftaten, die in den Zuständigkeitsbereich des Schwurgerichts fallen, sowie der Tatsache, dass die Ermittlungen gegen einige andere Verdächtige im Hauptverfahren noch andauern, eine Abtrennung des Verfahrens beschlossen, um eine Verzögerung des Prozesses gegen diese Verdächtigen zu vermeiden."
Die vier inhaftierten Angeklagten erscheinen heute (7. November) vor Gericht.
In dem vom 8. Schwurgericht Diyarbakır erstellten Zustellungsbeschluss wurde angeordnet, dass der Vater Arif Güran als "Nebenkläger" und 21 weitere Personen, darunter auch inhaftierte Verdächtige, als "Zeugen" zur ersten Verhandlung zwangsweise vorgeführt werden sollen.
Das Ministerium für Familie und soziale Dienste sowie die Anwaltskammer Diyarbakır wurden ebenfalls als "Nebenklageinstitutionen" zur Verhandlung geladen.
Vor dem Gerichtsgebäude in Diyarbakır wurden im Rahmen der Sicherheitsvorkehrungen Polizeibarrieren errichtet.
Nachrichtenquelle: 12punto
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