Firmengebäude von Aziz İhsan Aktaş wegen Bauskandal in den Schlagzeilen
Es wurde festgestellt, dass ein Gebäude der Aktaş-Gruppe in Diyarbakır unter Verstoß gegen die Bauvorschriften errichtet wurde. Das Gebäude, für das während der Zeit der Zwangsverwaltung eine Baugenehmigung erteilt wurde, ist auf den Namen Doğan Aktaş eingetragen.
Ein bemerkenswertes Detail über das Firmengebäude von Aziz İhsan Aktaş in Diyarbakır, der nach seiner Verhaftung wegen des Vorwurfs der Führung einer kriminellen Vereinigung zum Kronzeugen wurde und dessen Hausarrest gestern (22. August) aufgehoben wurde, ist ans Licht gekommen. Es stellte sich heraus, dass das betreffende Gebäude unter Verstoß gegen die Bauvorschriften errichtet wurde.
LUXUSGEBÄUDE AUF DEM GRUNDSTÜCK EINES EHEMALIGEN HAUSES
Mit der rasanten Bebauung im Bezirk Kayapınar in den 2000er Jahren begannen anstelle von einstöckigen oder freistehenden Häusern mehrstöckige Wohnanlagen zu entstehen. Aktaş kaufte das Grundstück eines damals niedergebrannten Einfamilienhauses und unternahm den Versuch, dort ein Firmengebäude zu errichten.
1500-QUADRATMETER-BEDINGUNG UMGANGEN
Unter normalen Umständen war für eine Sammelbebauung ein Grundstück von mindestens 1500 Quadratmetern erforderlich. Aktaş' Bruder Doğan Aktaş wandte sich jedoch an die unter Zwangsverwaltung stehende Stadtverwaltung und umging diese Bedingung durch spezielle Planänderungen. So wurde auf einer Fläche von nur 600 Quadratmetern das Fundament ausgehoben und nach dem Bau von Keller- und Erdgeschoss ein erster Stock hinzugefügt, wodurch ein modern aussehendes Gruppengebäude entstand.

BÜRGERN WURDE IM SELBEN GEBIET DIE GENEHMIGUNG VERWEIGERT
Die Aktaş-Brüder erhielten die Baugenehmigung durch die Anwendung des Bebauungsplans und nahmen dort ihren Firmensitz in Betrieb. Die Baugenehmigungsanträge von zwei Grundstückseigentümern, deren Grundstücke im selben Gebiet 900 bzw. 605 Quadratmeter groß waren, wurden jedoch mit der Begründung abgelehnt, dass die Grundstücksgröße nicht ausreiche. Dies führte zu Vorwürfen, dass eine bevorzugte Behandlung stattgefunden habe.
GENEHMIGUNG WÄHREND DER ZEIT DER ZWANGSVERWALTUNG
Den Aufzeichnungen zufolge wurde die Baugenehmigung für das Gebäude während der Zeit erteilt, als die Gemeinde Kayapınar unter Zwangsverwaltung stand. Das als baurechtswidrig eingestufte Firmenzentrum wurde im Grundbuch auf den Namen Doğan Aktaş eingetragen. Das betreffende Gebäude befindet sich am Diclekent-Boulevard in Kayapınar.
Nachrichtenquelle: 12punto
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