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Wann ist die Anmeldefrist für das Projekt zur Förderung der Viehwirtschaft? Was sind die Voraussetzungen?

Die Anmeldefrist für das Projekt „Wohlstand im ländlichen Raum und Förderung der Viehwirtschaft“ für Erzeuger in ländlichen Gebieten läuft ab. Im Rahmen des Projekts, für das sich Betriebsinhaber mit einer Kapazität von maximal 200 Rindern bewerben können, die im TÜRKVET-Registrierungssystem eingetragen sind, erhalten erfolgreiche Bewerber vom TİGEM zwischen 5 und 15 trächtige Zuchtfärsen von Fleischrassen. Welche Voraussetzungen müssen für eine Teilnahme erfüllt sein und welche Unterlagen sind für die Bewerbung erforderlich? Hier sind die Details zum Projekt...

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Wann ist die Anmeldefrist für das Projekt zur Förderung der Viehwirtschaft? Was sind die Voraussetzungen?

Der Bewerbungsprozess für das Projekt „Wohlstand im ländlichen Raum und Förderung der Viehwirtschaft“ läuft. Nach Abschluss der Bewerbungen, die bis zum 28. Februar eingereicht werden können, stellt das TİGEM den am Projekt teilnehmenden Bürgern zwischen 5 und 15 trächtige Zuchtfärsen von Fleischrassen zur Verfügung. Hier sind alle Details zum Projekt...

WAS IST DAS PROJEKT „WOHLSTAND IM LÄNDLICHEN RAUM UND FÖRDERUNG DER VIEHWIRTSCHAFT“?

Das Ministerium für Land- und Forstwirtschaft startet das Projekt „Wohlstand im ländlichen Raum und Förderung der Viehwirtschaft“, das darauf abzielt, den Viehwirtschaftssektor zu unterstützen und Familienbetriebe im ländlichen Raum zu stärken. Im Rahmen des Projekts, das unter der Koordination der Generaldirektion für Viehwirtschaft steht, werden trächtige Rinder der Generaldirektion für Landwirtschaftsbetriebe (TİGEM) den Erzeugern zu günstigen Preisen angeboten.

ZAHLUNGSPLAN FÜR DAS PROJEKT „WOHLSTAND IM LÄNDLICHEN RAUM UND FÖRDERUNG DER VIEHWIRTSCHAFT“

Den für das Projekt zugelassenen Personen werden mindestens 5 und höchstens 15 trächtige Zuchtfärsen von Fleischrassen zur Verfügung gestellt. Für Tierärzte, Agraringenieure oder Lebensmitteltechnologen kann diese Zahl jedoch auf mindestens 5 und höchstens 30 Tiere steigen.

Die am Projekt teilnehmenden Personen können den Basis-Viehwirtschaftskredit der Ziraat Bankası in Anspruch nehmen. Nach der Bekanntgabe der Bewerber werden die Kredite von der Ziraat Bankası geprüft.

Die Preise für die zu liefernden trächtigen Zuchtfärsen von Fleischrassen werden auf Basis der vom TİGEM speziell für das Projekt festgelegten Verkaufspreise ermittelt, und die Anspruchsberechtigten haben die Wahl, die Tierkosten bar oder per Kredit zu begleichen.

Die an die Anspruchsberechtigten gelieferten Tiere werden für ein Jahr über TARSİM versichert; die anschließenden Versicherungskosten sind von den Anspruchsberechtigten selbst zu tragen.

Im Rahmen des zwischen dem TİGEM und dem Züchter geschlossenen Vertrags werden die Tiere in der ersten Woche jedes Monats von den landwirtschaftlichen Provinz- oder Bezirksdirektionen kontrolliert. Nach diesen Kontrollen werden die für die Pflege- und Fütterungskosten erstellten Zusammenfassungen spätestens in der zweiten Woche jedes Monats an die HAYGEM übermittelt.

Die HAYGEM leitet die für maximal 15 Tiere pro Anspruchsberechtigtem erstellten Zusammenfassungen an das TİGEM weiter, und ab dem Zeitpunkt der Lieferung wird für einen Zeitraum von 12 Monaten eine Pflege- und Fütterungskostenpauschale in Höhe von 1500 TL pro Tier gezahlt.

WAS SIND DIE BEWERBUNGSVORAUSSETZUNGEN FÜR DAS PROJEKT? 

Bürger der Republik Türkei, die im TÜRKVET-Registrierungssystem eingetragen sind und Betriebe mit einer Kapazität von maximal 200 Rindern führen, können sich bewerben. Auch Züchter, die durch die Gründung eines neuen Betriebs am Projekt teilnehmen möchten, müssen diese Voraussetzung erfüllen.

Jeder Züchter hat nur für einen Betrieb ein Bewerbungsrecht. Aus demselben Haushalt kann sich nur eine Person für das Projekt bewerben.

Die Bewerber müssen ihren Wohnsitz in der Provinz oder dem Bezirk haben, in dem sich der Betrieb befindet, für den sie sich bewerben. Tierärzte, Agraringenieure, Lebensmitteltechnologen und Dorfvorsteher (Muhtare) können ebenfalls durch die Gründung eines neuen Betriebs am Projekt teilnehmen. Für diese Personen ist keine Versicherungsbedingung erforderlich.

Von Personen, die sich mit einem gepachteten Betrieb bewerben, wird ein notariell beglaubigter Pachtvertrag mit einer Laufzeit von mindestens 3 Jahren verlangt.

In Provinzen und Bezirken mit Wasserknappheit können aufgrund der tierischen Produktionsplanung keine neuen Rinderbetriebe gegründet werden. Daher können Personen, die keinen Rinderbetrieb besitzen, sich nicht durch die Gründung eines neuen Betriebs bewerben. Sie können sich jedoch bewerben, indem sie einen bestehenden Betrieb mit einem notariell beglaubigten Pachtvertrag von mindestens 3 Jahren pachten.

Öffentliche Einrichtungen, juristische Personen, Staatsbeamte, Personen unter 18 Jahren sowie Personen, die gemäß dem Gesetz Nr. 5488 bestraft wurden, sind von der Teilnahme an diesem Projekt ausgeschlossen.

Darüber hinaus können Personen, die bereits von den Projekten „Fachkräfte“ (Uzman Eller) und „Junger Landwirt“ (Genç Çiftçi) profitiert haben, sich nicht für dieses Projekt bewerben.

Die Züchter haben das Recht, nur einmal von diesem Projekt zu profitieren.

WAS SIND DIE BEWERBUNGSTERMINE FÜR DAS PROJEKT?

Die Bewerbungen sind gemäß dem von der Generaldirektion für Viehwirtschaft festgelegten Zeitplan mit dem Formular Anhang (1) und den dazugehörigen Unterlagen bei den landwirtschaftlichen Provinz- oder Bezirksdirektionen einzureichen. Der Bewerbungsprozess beginnt am 10. Februar 2025 und endet am 28. Februar 2025 zum Dienstschluss. 



Nachrichtenquelle: 12punto

Viehwirtschaft Rind Land- und Forstwirtschaftsministerium