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Freilassung für 30 Angeklagte nach den 1.-Mai-Protesten

In Istanbul hat der Prozess gegen 30 Angeklagte begonnen, denen vorgeworfen wird, am 1. Mai, dem Tag der Arbeit und Solidarität, für Unruhen gesorgt und Widerstand gegen die Polizei geleistet zu haben. 25 der Angeklagten befanden sich in Untersuchungshaft. Das Gericht verkündete eine Zwischenentscheidung, ordnete die Freilassung aller inhaftierten Angeklagten an, behielt für alle Angeklagten das Ausreiseverbot bei und vertagte die Verhandlung.

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Freilassung für 30 Angeklagte nach den 1.-Mai-Protesten

In Istanbul hat der Prozess gegen 30 Angeklagte begonnen, von denen 25 in Untersuchungshaft saßen. Ihnen wird vorgeworfen, am 1. Mai, dem Tag der Arbeit und Solidarität, für Unruhen gesorgt und durch Angriffe mit Steinen, Wasserkanistern, Tritten und Schlägen Widerstand gegen Polizeibeamte geleistet zu haben.

An der Verhandlung vor dem 44. Strafgericht erster Instanz in Istanbul nahmen einige der inhaftierten und nicht inhaftierten Angeklagten sowie eine Vielzahl von Anwälten teil.

Die inhaftierte Angeklagte Alev Palu erklärte in ihrer Verteidigung: „Ich wusste, dass Demonstrationen am Taksim-Platz verboten waren. Als mir Pfefferspray ins Gesicht gesprüht wurde, warf ich reflexartig den Fahnenmast, den ich in der Hand hielt, in Richtung der Polizei, um mich zu verteidigen.“ Die inhaftierte Angeklagte Ayşe Beliz forderte ihren Freispruch und ihre Freilassung.

„ICH WOLLTE AUF DEN AUFRUF VON ÖZGÜR ÖZEL HIN ZUM TAKSIM-PLATZ“

Der nicht inhaftierte Angeklagte Bekir Aslan gab an, von den Beschränkungen gewusst zu haben, und sagte: „Auf den Aufruf von Özgür Özel hin wollte ich am 1. Mai zum Taksim-Platz gehen, um zu demonstrieren.

Ich hatte nicht die Absicht, die Polizei anzugreifen, sondern handelte in Notwehr. Meine Handlungen waren reflexartig. Ich weise die Vorwürfe zurück“, erklärte er.

Die Verteidiger der Angeklagten erklärten, dass ihre Mandanten die gegen sie erhobenen Vorwürfe nicht akzeptierten, und forderten deren Freilassung und Freispruch.

FREILASSUNG DER INHAFTIERTEN ANGEKLAGTEN ANGEORDNET

Der Staatsanwalt forderte die Fortsetzung der Untersuchungshaft für die inhaftierten Angeklagten sowie die Beibehaltung der gerichtlichen Auflagen für die nicht inhaftierten Angeklagten.

Nach Anhörung der Verteidigung verkündete das Gericht seine Zwischenentscheidung und ordnete die Freilassung aller inhaftierten Angeklagten unter der Auflage eines Ausreiseverbots an. Zudem beschloss das Gremium, die gerichtliche Auflage der Meldepflicht für alle nicht inhaftierten Angeklagten aufzuheben, das Ausreiseverbot jedoch beizubehalten, und vertagte die Verhandlung auf den 25. Dezember 2024.

STRAFANZEIGE GEGEN ZUSCHAUER

Darüber hinaus stellte das Gericht fest, dass einige Zuschauer während einer Sitzungsunterbrechung im Saal Fotos gemacht und diese auf Social-Media-Plattformen geteilt hatten. Das Gericht ordnete an, die Identität der Personen festzustellen und Strafanzeige gegen sie zu erstatten.

AUS DER ANKLAGESCHRIFT

In der von der Istanbuler Generalstaatsanwaltschaft erstellten Anklageschrift wird dargelegt, dass verschiedene Konföderationen, Gewerkschaften, NGOs, Randgruppen und Gruppierungen über soziale Medien dazu aufgerufen hatten, einen „illegalen Marsch“ zum Taksim-Platz durchzuführen.

In der Anklageschrift heißt es weiter, dass aufgrund des von der Bezirksverwaltung Fatih erlassenen Verbots die Istanbuler Polizeidirektion Absperrungen und Kontrollpunkte in und um die genannten Orte eingerichtet und die notwendigen Maßnahmen ergriffen habe, die genannten Gruppen und Einzelteilnehmer jedoch dennoch am Ort des Geschehens erschienen seien.

Trotz des Verbots sei die auf dem Platz versammelte Menge mehr als dreimal lautstark aufgefordert worden, sich zu zerstreuen, woraufhin eingegriffen wurde. Die Verdächtigen hätten sich geweigert, sich zu zerstreuen, und die Sicherheitskräfte im Bereich der Stadtmauern von Saraçhane mit Steinen, Fahnenstangen, Wasserkanistern, Tritten und Schlägen angegriffen, um zum Taksim-Platz zu gelangen. Es wird festgehalten, dass die Verdächtigen in Einheit von Gesinnung und Tat gehandelt hätten und die Polizeibeamten durch das Werfen harter Gegenstände wie Steine und Pflastersteine sowie durch Schläge mit Fahnenstangen und Wasserkanistern, Tritte, Faustschläge und Schubsen verletzt hätten.

HAFTSTRAFEN VON BIS ZU 17 JAHREN GEFORDERT

In der Anklageschrift wird für die 30 Verdächtigen wegen „Widerstands gegen die Vollstreckung einer Amtshandlung“, „unbewaffneter Teilnahme an rechtswidrigen Versammlungen und Märschen und Nichtzerstreuung trotz Aufforderung“, „vorsätzlicher Körperverletzung“ und „Sachbeschädigung an öffentlichem Eigentum“ eine Freiheitsstrafe von jeweils 3 Jahren und 9 Monaten bis zu 17 Jahren gefordert.



Nachrichtenquelle: İHA

1. Mai Anhörung Haftstrafe Anklageschrift Generalstaatsanwaltschaft Istanbul Gericht