Autofahrer aufgepasst! Eine völlig neue Ära beginnt
Das Ministerium für Industrie und Technologie hat neue Vorschriften erlassen, um die Sicherheit von Leben und Eigentum auf den Straßen zu erhöhen. Die neuen Regelungen machen die Integration fortschrittlicher Warnsysteme für unaufmerksame Fahrer sowie Ereignisdatenschreiber in Fahrzeugen verpflichtend. Diese Systeme sollen die Sicherheit erhöhen, indem sie Warnungen ausgeben, falls der Fahrer die Aufmerksamkeit verliert. Zudem werden die Daten in den Fahrzeugen sicher aufgezeichnet und geschützt.
Die vom Ministerium für Industrie und Technologie erstellten Verordnungen – darunter die Verordnung über die Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen hinsichtlich des fortschrittlichen Systems zur Warnung bei Ablenkung des Fahrers, die Verordnung über die Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen hinsichtlich des Ereignisdatenschreibers, die Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Typgenehmigung sowie die Marktüberwachung von Kraftfahrzeugen und deren Anhängern sowie deren Bauteilen, Systemen und selbstständigen technischen Einheiten sowie die Verordnung zur Änderung der Verordnung über die administrativen Bedingungen für die Typgenehmigung sowie die Marktüberwachung von Kraftfahrzeugen und deren Anhängern sowie deren Bauteilen, Systemen und selbstständigen technischen Einheiten – wurden in der 5. Sonderausgabe des Amtsblatts veröffentlicht.
ARBEITEN FÜR MEHR SICHERHEIT AUF DEN STRASSEN HABEN BEGONNEN
Mit den vom Ministerium unter Berücksichtigung der internationalen Automobilgesetzgebung durchgeführten Arbeiten wird das Ziel verfolgt, die Sicherheit von Leben und Eigentum der Bürger auf den Straßen zu erhöhen und die Harmonisierung mit der EU-Gesetzgebung sicherzustellen.
Im Rahmen der Gesetzgebung zum fortschrittlichen System zur Warnung bei Ablenkung des Fahrers wurden die Bestimmungen zur Ausstattung von Kraftfahrzeugen der Kategorien M1 (Personenkraftwagen), M2 (Kleinbusse), M3 (Busse), N1 (leichte Nutzfahrzeuge), N2 (Lieferwagen) und N3 (Lastkraftwagen) mit solchen Systemen sowie die speziellen Testverfahren und technischen Anforderungen für die Typgenehmigung dieser Systeme und die Verfahren und Grundsätze für deren Anwendung festgelegt.
DER FAHRER WIRD KONTINUIERLICH ÜBERWACHT
Das System erkennt, wann die visuelle Aufmerksamkeit des Fahrers nicht auf die Fahraufgaben gerichtet ist, und warnt den Fahrer über die Mensch-Maschine-Schnittstelle im Fahrzeug. Das System, das funktionieren kann, ohne biometrische personenbezogene Daten der Fahrzeuginsassen zu verarbeiten, wird als geschlossener Kreislauf konzipiert, der Daten kontinuierlich aufzeichnet und speichert.
Das System, das unter Berücksichtigung der Umgebungsbedingungen arbeitet, überwacht die Ablenkung des Fahrers (Blickpunkte) und gibt bei Bedarf visuelle, akustische oder haptische Warnungen an den Fahrer aus.
DATEN WERDEN GESCHÜTZT
Mit der Verordnung über den Ereignisdatenschreiber wurden zudem die Bestimmungen zur Ausstattung der betreffenden Kraftfahrzeuge mit einem Ereignisdatenschreiber sowie die speziellen Testverfahren und technischen Anforderungen für die Typgenehmigung dieser Systeme und die Verfahren und Grundsätze für deren Anwendung geregelt.
Software-Updates, die am Ereignisdatenschreiber durchgeführt werden, werden geschützt, um deren Manipulation sowie ungültige Updates in angemessenem Umfang zu verhindern.
WENN DATEN BEI EINEM UNFALL VERLOREN GEHEN...
Die aufgezeichneten Daten zum Zusammenstoß werden über die in der entsprechenden Verordnung spezifizierte standardisierte Datenschnittstelle mittels eines seriellen Datenanschlusses bereitgestellt. In Fällen, in denen der serielle Datenanschluss nach einem Zusammenstoß nicht mehr funktionsfähig ist, können die Daten durch direkten Anschluss an den Ereignisdatenschreiber abgerufen werden.
Die vom Ereignisdatenschreiber aufgezeichneten Daten werden nicht über Schnittstellen zugänglich gemacht, die ohne Entriegelung des Fahrzeugs oder den Einsatz von Werkzeugen erreichbar sind, oder über Fahrzeugschnittstellen für drahtlose Verbindungen.
Andererseits wurde auch das Kommuniqué über die Anwendungsverfahren und Grundsätze zur Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen hinsichtlich der Emissionen von schweren Nutzfahrzeugen (Euro VI) sowie des Zugangs zu Reparatur- und Wartungsinformationen für Fahrzeuge veröffentlicht und ist in Kraft getreten.
Nachrichtenquelle : 12punto
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